Bebauungsplan VEP S-VIII-16 "Garten- und Zoofachmarkt Alte Rother Straße"

An das
Amt für Stadtplanung und Bauordnung
91126 Schwabach

Beteiligung am vorhabensbezogenen Bebauungsplan VEP S-VIII-16 "Garten- und Zoofachmarkt Alte Rother Straße"

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich für die Beteiligung am vorhabensbezogenen Bebauungsplan VEP S-VIII-16 "Garten- und Zoofachmarkt Alte Rother Straße".

Dazu folgende Anregungen bzw Einwendungen:

Auch wenn die Bauplanung dem FNP "Sondergebiet Garten und Baumarkt" entspricht und bereits ein rechtsgültiger Bebauungsplan S-96-01 vorliegt, ist aus umweltrelevanten Gründen zu hinterfragen, ob die Errichtung eines Zoo- und Gartenmarktes bei der immer knapper werdenden Ressource Boden - vor allem in Schwabach - noch zielführend ist. Schwabach braucht vor allem Bauflächen für Sozialwohnungen, Kleinstwohnungen für Pendler und im Bestand Flächen für hochwertiges Gewerbe mit entsprechend vielen Arbeitsplätzen pro qm. Es ist zu prüfen, inwieweit diese Flächen anderweitig genutzt werden könnten.

Die Fläche war zunächst für die Erweiterung der Firma Baywa, die hier bereits früher Lagerräume für ihren Betrieb installiert hatte, vorgesehen. Nachdem die Firma keine Interesse mehr an einer eigenen Erweiterung zeigt, könnte der FNP und somit die Zielsetzung der Bebauung bedarfsgrecht geändert werden.

Der geplante Gartenmarkt mit 5500qm Verkaufsfläche sorgt für bedrohliche Konkurrenz der heimischen Gartenbranchen und damit langfristig für weitere Leerstände im Bestand, eine Entwicklung, die seit Jahren sowohl von politischer als auch von kleinunternehmerischer Seite beklagt wird.

Bei der zu beplanenden Fläche handelt es sich um eine seit Jahren brach liegende Fläche, die sich als Lückenschlußbebauung charakterisieren läßt. Ob umweltrelevante Hinderungsgründe für eine Bebauung vorliegen, kann erst im nächsten Anhörungsschritt und nach Vorlage der detaillierten Festsetzung zur Grünplanung beurteilt werden. Die kartierten Biotope Nr 283 und 0435 sind zu erhalten, langfristig zu schützen - vor allem während der Bauzeit - und mit Auflagen im B-Plan weiter zu entwickeln.

Notwendige Rodungen der Ruderalflächen und Büschen müssen außerhalb von Wuchszeiten erfolgen.

Die artenschutzrechtliche Vorprüfung und eigene umweltrelvante Erfahrungen lassen darauf schließen, dass die Umweltauswirkungen relativ gering sein werden. Trotzdem kann eine abschließende Beurteilung erst erfolgen, wenn eine Kartierung mit artenschutzrechtlicher Prüfung durch ein Fachamt erfolgt ist.

Es ist zu prüfen, ob das Unternehmen zur Regenwassernutzung für den Gartenbaubetrieb verpflichtet werden kann.

Zur Deckung des Energiebedarfs sind die Nutzung von PV-Anlagen zur Energiegewinnung festzuschreiben. Zur Klimaregelung für das Kalt- bzw Warmhaus sollte ein umweltfreudnliches Energieeinsparungskonzept in Kombination für beides vorgelegt werden.

Der Verkauf von Unkrautvernichtungsmitteln wie das umstrittene Glyphosat, Spritzgifte und gentechnisch verändertes Saatgut sollten in einer Liste der verbotenen Verkaufsgegenstände aufgenommen werden. Schwabach, das in ihrer Gärtnerei selbst kein Glyphosat einsetzt, kann damit einen Meilenstein für eine giftfreie und gentechnikfreie Zukunft Schwabachs anstoßen.

Bei den Umplanungsmaßnahmen im Kreuzungsbereich Rother Straße/Alte Rother Straße/Hembacher Weg ist auf eine durchgängige, zielführende Fahrradwegevernetzung zu achten. Im Kreuzungsbereich sind Aufstellflächen für Radfahrer vorzusehen.

Ich bitte um Berücksichtigung meiner Anregungen

Mit freundlichen Grüßen
Karin Holluba-Rau
Pflegerin für Umwelt, Naturschutz und Klima

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