Antrag zur Förderung des Radverkehrs


Herrn
Oberbürgermeister Matthias Thürauf
91126 Schwabach

Förderung des Radverkehrs in Schwabach

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Thürauf,

die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet um Behandlung von folgendem Antrag im nächsten oder übernächsten Verkehrs- und Umweltausschuss:

Der Stadtrat möge zur Förderung des Fahrradverkehrs in Schwabach folgende Maßnahmen beschließen:
1. Vorlage des Radverkehrskonzeptes vor der Sommerpause
2. Fahrradparkhaus am Bahnhof: Prüfung auf Realisierungsmöglichkeit
3. Schaffung einer 0,5-Stelle "Planung und Realisierung Radverkehr in Schwabach".

Begründung:
Der Anteil des Radverkehrs steigt in vielen Städten und Gemeinden, auch hier in Schwabach, vor allem inzwischen durch die E-Mobilität bei Fahrrädern. Die Verkehrsinfrastruktur kann mit dieser schnellen Entwicklung jedoch nicht mehr Schritt halten. Dies betrifft sowohl die Verkehrsfläche für den Radverkehr als auch Fahrradabstellanlagen. Zusätzlicher Problemdruck entsteht durch neue Fahrradtypen wie Elektro-, Lasten- und Dreiräder, sowie die Nutzung von Fahrradanhängern.

zu 1: Seit Jahren stagniert die Erstellung des Radwegekonzeptes für Schwabach. (1. Zwischenbericht 09/2011, 2. Zwischenbericht 10/2013). Einzelmaßnahmen wie die Hubbrücke sind eher Zufallsprodukte. Eine zielgerichtete Arbeit zur Veränderung des Modal Split in der Spitze der Stadtverwaltung ist seit Jahren nicht zu erkennen. (Gegenbeispiel Münster: Verkehrsmittelwahl 38% Fahrrad, 36% Kfz,16% Fuß,10% ÖPNV)

zu 2: Die Zahl der Städte nimmt zu, die zur besseren Verknüpfung zwischen ÖPNV und Fahrradverkehr Fahrradparkhäuser errichten. Die in Schwabach bisher eher rhetorisch erfolgten Vorschläge zur Erstellung von Fahrradboxen sind Anlass, die Realisierungsmöglichkeit (Fördermöglichkeiten, Platzbedarf, Betriebskosten, Firmenbeteiligung u.ä.) für ein Fahrradparkhaus zu prüfen.

zu 3: Die bisherige Aufgabenverteilung im Bauamt (Frau Pauly mit geschätzt weniger als 5% ihrer Arbeitszeit) ist nicht ansatzweise geeignet, diese zukunftsorientierten Aufgaben zu bewältigen. Die Notwendigkeit eines wesentlich größeren Anteils an Radverkehr zeigt die Bedingung der "Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte“ beitreten zu können, die mindestens eine 0,5-Stelle fordert. Nur so kann auch der seit Jahren geforderte Verkehrsentwicklungsplan erstellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Holluba-Rau, Eckhard Göll

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