B-Plan Am Falbenholz


An das Amt für Stadtplanung und Bauordnung
Albrecht-Achillesstraße 6/8
91126 Schwabach

Bebauungsplan P-4-74, 7. Änderung "Am Falbenholzweg" - südlicher Teil zwischen Spitalwaldstraße und Berliner Straße - Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §2 Abs.2 BauGB an der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich für die Beteiligung als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz an der öffentlichen Auslegung B-Plan P-4-74, 7. Änderung

Ich möchte folgende Anregungen bzw Bedenken einbringen:

  • Mit der erneuten B-Plan-Änderung wird es möglich werden, dass eine fußläufige Verbindung von der Berliner Straße ins Gewerbegebiet hergestellt wird. Dies ist allerdings nur sinnvoll, wenn eine definierte Zielsetzung für die Sinnhaftigkeit eines Fuß- bzw Radweges vorliegt. Für welche Zielgruppe wird diese Errichtung Sinn machen? Welche Zielverbindungen sind im Fokus? Wer wird einen solchen relativ abgelegenen, wenig reizvollen Rad- und Fußweg nutzen?
    Die westliche Straßenseite entlang der Berliner Straße hat weder einen Rad- noch einen Fußweg, nur einen Radseitenstreifen, das bedeutet, dass der geplante Fuß- und Radweg direkt auf die relativ viel und schnell befahrenen Berliner Straße trifft. Um hier enstprechende Sicherheit zu gewährleisten, wird an der Querungsstelle immer eine Querunghilfe in Form einer Fußgängerampel, eine Warnblinkanlage, die die Autos auf die Querung von Fußgängern und Radfahrern hinweist, oder ein Zebrastreifen nötig sein.

  • Der zukünftige Fußweg soll eine Breite von 2.50m aufweisen. Eine solch schmalen Rad-Fußwegverbindung wird ungern angenommen werden. Er endet ohne notwendige Abrundungen direkt an den Straßen. Es wird somit nicht geung Einsicht in die zu befahrenden Straßen geben.

  • Mit der Planänderung wird erneut ein kartiertes Biotop verschwinden. Es ist bekannt, dass das kartierte Biotop 269 im ABSP bzw 440 in der Stadtbiotopkartierung als "Zwergstrauchheide, Ginsterheide" beschrieben - ein typischer Biotopcharakter für die umgebenden trockenen Flechten-Kiefernwälder, wie sie hier vor Jahrzehnten zu finden waren - ohne Pflege verwildert ist und somit seinen beschriebenen Charakter längst verloren hat. Aber dieser Zustand wäre relativ schnell und mit wenig Aufwand wieder herzustellen. So greift hier der häufig angewandte Trick, durch Nichtpflege von Biotopen neues Bauland zu requirieren!

  • Nachdem "kartierte Biotope" mit keinen Schutzstatus belegt sind, liegt es im politischen Ermessensspielraum, diese zugunsten von Bebauung zu zerstören. Es ist deshalb langfristig eine Gesamtbilanz von zerstörten Biotopen unserer Stadt in den letzten 10 Jahren vorzulegen, um das Ausmaß des Verlustes an Biotopen beurteilen zu können. Es wäre sinnvoll, wenn sich die Stadt ernsthaft bemühen würde, die Stadtbiotopkartierung bzw das ABSP auf den neuesten Stand zu bringen.

  • Es wäre zu prüfen, ob nicht durch eine höhere, zweistöckige Bebauung der Flächenverbrauch geringer gehalten und somit charakteristische, naturschutzmäßig wertvolle Flächen, in diesem Fall ein Biotop mit dem Lebensraum Sandmagerrasen, erhalten, bzw wieder hergestellt, bzw ausgeweitet werden könnte. − Im Planverfahren heißt es, dass auf eine Eingriffs-und Ausgleichsregelung verzichtet wird. Das ist nicht nachvollziebar. Auch wenn die Grundstruktur des kartierten Biotops nicht mehr vorhanden ist, wird erneut "wildes Grün" vernichtet und braucht somit Ersatz.


Ich bitte um Beachtung meiner Anregungen.


Mit freundlichen Grüßen
Karin Holluba-Rau
Pflegerin für Umwelt und Naturschutz

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