03.09.2007: Bebauungsplan W-18a-85 Wohngebiet

An das
Referat für Stadtplanung und Bauwesen                    3.09.07
Amt 41
91126 Schwabach


Beteiligung als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz gem & 3 Abs .1 BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am Bebauungsplan W-18a-85 Wohngebiet entlang der Unteren Pfaffensteigstraße, Gem. Wolkersdorf

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bedanke mich für die Beteiligung als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz  am  B-Plan w-18a-85, Bereich Nord 1 Änderung „Wohngebiet entlang der unteren Pfaffensteigstraße“

Die angedachte Verdichtung im Baugebiet ist zu begrüßen.

  • Der dazu nötige Straßenausbau ist allerdings zur Begrenzung des Flächenverbrauchs in seiner Breite ist möglichst noch stärker zu beschränken, da es sich in dem zu beplanenden Bereich um eine sehr ruhige, ja sogar idyllisch gelegene Wohnbebauung handelt. Auch die Parkplätze sollten ebenfalls auch noch weiter auf ein Minimum zu beschränkt werden, damit der Eingriff in den Talraum möglichst gering gehalten werden kann. Da eine Bebauung mit Einzelhäusern vorgesehen ist, besteht in der Regel genügend Parkraum vor den eigenen Garagen. In den Plänen ist nicht eindeutig zu erkennen, in wie weit auf den Erhalt des Baumbestandes im Straßenbereich geachtet wurde. Vor allem bei der Durchführung des Straßenausbaus sind für die bestehenden Baumbestände entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen und zu kontrollieren.
    Die Baumbestände der großem Eichen am Waldrand im westlichen Teil des unteren Pfaffensteiges sind zu erhalten. Dazu muss auf Parkplätze im Waldbereich verzichtet werden.
    Bei einzelnen Bauanträgen ist der Erhalt der vorhandenen Baumbestände zu überprüfen.

  • Noch ist unklar, ob sich die Umsetzung des Gewässerentwicklungsplanes für den Bainbach im Landschaftsbestandteil Nr 24 verwirklichen lässt. Dazu muss noch geprüft werden, wie stark bei einer Umsetzung des Gewässerentwicklungsplanes in den Wald eingegriffen werden muss und ob durch den Eingriff mit Maschinen ökologisch im Wald nicht mehr zerstört statt aufgewertet wird.
    Deshalb ist zu anzuzweifeln, ob sich mit der Verwirklichung des Gewässerentwicklungsplanes im Bereich des Waldes eine echte ökologische Aufwertung ergibt. Diese wird auf keinem Fall wegen Überkompensation in das Öko-Konto der Stadt Schwabach eingestellt werden können.

  • Die Grenzen des LSG, das unmittelbar an dem Straßenverlauf angrenzt, sind genau zu definieren und  überprüfen. Angedachte Parkplätze dürfen nicht im LSG gebaut werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karin Holluba-Rau
Pflegerin für Umwelt und Naturschutz



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