Neubaugebiet Brandenburger Straße


Frühzeitige Beteiligung als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz gem & 4 Abs 1 BauGB  am Bebauungsplan S-111-12 Am Dillinghof, erweiterter Geltungsbereich
verbunden mit der Teiländerung des Flächennutzungsplanes und der 7.Änderung des B-Planes S-4-62 zwischen Nördlinger Straße und Dillinghofweg.


Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bedanke mich für die Beteiligung als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz an der FNP und zugleich B-Planänderung  S-111-12 und der 7. Änderung des B-Planes S-4-62

Dazu folgende Anregungen bzw Einwendungen:

  • Es wäre sinnvoll, vor den B-Planänderungen die notwendige Flächennutzungsplanänderung als ein Extra-Verfahren einzuleiten und durchzuführen, damit Entscheidungen klar definiert werden können. So vermischen sich die Argumente für Einwender, die mit den gesetzlichen Regelungen nicht absolut vertraut sind. Die entscheidenden Gremien könnten durch Vermischung der Planvarianten Begründungen vertuschen.
  • Die vorliegende B-Planänderung bzw. Flächennutzungsplanänderung  wurde bereits erstmalig im Februar 2013, damals ebenfalls als 7.Teiländerung  öffentlich ausgelegt, damals unter einer anderen Bezeichnung, nämlich "westlich der Brandenburger Straße" und unter einer anderen Zielausrichtung "kostengünstiges Bauen für junge Familien".
  • Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Änderungen erfolgt sind. Es kommt eher der Verdacht auf, dass es hier um eine vertuschte Umwidmung der Zielrichtung geht, weil die zunächst vom Stadtrat angedachten und vereinbarten Ausrichtungen gesetzlich nicht durchsetzbar sind.
    Damit findet von Stadtseite jetzt ein Täuschungsversuch gegenüber den Bürger und Bürgerinnen von Schwabach als auch gegenüber den politischen Gremien statt.
  • Schwabach ist mit der Mitgliedschaft beim europäischen Bodenbündnis die Verpflichtung eingegangen, sparsam mit dem Boden umzugehen. Auch aus diesem Grund wäre zu erwarten, dass bei weiteren Bauflächenausweisungen außerhalb des neuen FNP an anderer Stelle eine Rücknahme von Bauflächen erfolgt.
  • Meine Stellungnahme vom 22.2.2013 gilt weiterhin, weil sich außer einer zusätzlichen Erweiterung der Bauflächen an den Tatsachen nichts geändert hat.


Weitere Einwendungen zur Flächennutzungsplanänderung als auch zur B-Planänderung:

  • Der größte Teil der zu beplanenden Fläche liegt außerhalb des gültigen Flächennutzungsplanes. Im 2010 verabschiedeten FNP sind Flächen für weitere 2000 - 8000 neue Einwohner als mögliche Bauflächen definiert. Es ist nicht nachvollziehbar, dass jetzt außerhalb des FNP eine Baufläche ohne Nachvollziehbarkeit ausgewiesen werden soll.
  • Damit wird die jahrelange Entwicklung und Erstellung und das langjährige Prozedere der Genehmigung eines Flächennutzungsplanes ad absurdum geführt. Im BauGB unter §1 formulierten Zielsetzung von Bauleitplänen heißt es, "dass es Aufgabe ist, bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuches vorzubereiten und zu leiten."
    Weiter heißt es, dass "mit der Aufstellung eines FNP das ganze Gemeindegebiet aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenden Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen ist."
    Mit welcher Berechtigung werden also jetzt, obwohl bis heute noch keine größere, im neuen FNP dargestellte Baufläche in Anspruch genommen wurde, neue Flächen außerhalb des gültigen FNP in Bauland umgewandelt? So werden demokratische Entscheidungsprozesse unterhöhlt und es gibt für Bürger und Bürgerinnen keine Planungssicherheit mehr.
  • Die Stadt benötigt dringend Ersatzflächen für aktive Landwirte, wenn deren Flächen  im Rahmen vom Neubebauungen gebraucht werden. Auch deshalb sollte auf eine Bebauung von städtischen Flächen außerhalb des FNP dringend verzichtet werden, wenn nicht zugleich an einer anderen Stelle die Bebauung im FNP zurückgenommen wird.
  • Die Regierung von Mittelfranken empfahl bei einer ersten Stellungnahme, eine Fläche in entsprechender Größe aus der Bebauungsplanung im neuen FNP zu nehmen. Dieser Forderung kann und muss ich mich als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz nur anschließen. Das Stadtratsgremium hat allerdings am 27.9.2013 beschlossen: Zitat: "die Stellungnahme der Regierung ist nur zur Kenntnis zu nehmen."  Aus den im Sachvortrag genannten Gründen soll der B-Plan S-111-12 Bauen für junge Familien westlich der Brandenburger Straße ohne Herausnahme einer flächengleichen Wohnbaufläche aus der wirksamen FNP weiter geführt werden.  Es muss geprüft werden, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, sich mit falschen Argumenten den Beschlüssen der Regierung zu widersetzen.
  • Der erste Beschluß für die Entwicklung dieses Baugebietes erfolgte unter falschen Informationen, sowohl der Bevölkerung als auch des Stadtratsgremiums. Das Baugebiet sollte zur "Unterstützung von bauwilligen jungen Familien" "kostengünstig" entwickelt werde. Beide Begründungen treffen nicht mehr zu. Damit fehlen die wesentlichen Kriterien, mit denen der Beschluß für dieses Baugebiet herbei geführt wurde. Das ist versuchte Täuschung.
  • Die im B-Plan, Teil "Begründung mit Umweltbericht", aufgeführten Voruntersuchungen der Alternativflächen für Bebauung sind nicht nachvollziehbar. Die Flächen "Am Kappelbergsteig FL.NR 437 und 438 sind bereits seit 3 Jahren bebaut und können nicht als Alternativflächen aufgezeigt werden. Für die Änderung des FNP müssen aber nachvollziehbare Alternativflächen geprüft werden. Somit kann die vorliegende Alternativplanung zur Änderung des FNP nicht akzeptiert werden.
  • Die Begründung zur Abwägung der Alternativfläche am Vogelherd ist nicht nachvollziehbar. Zitat: das Plangebiet grenzt an ein LSG an, die Fläche ist im neuen FNP als geschützter Landschaftsbestandteil dargestellt und vom Bay. Landesamt für Umwelt kartiert...." Die gleiche Situation trifft für das gewählte Baugebiet Brandenburger Straße/Dillinghofweg zu: kartierte Biotope und angrenzendes LSG! Die geprüfte Alternativfläche ist also keine echte Alternative.
  • Für die Hohlweghecke entlang nördlich des Baugebietes samt Weg ist  ein Erhaltungsgebot definiert.
    Die Hecke ist im Arten- und Biotop-Schutzprogramm als Biotop 379 kartiert und wie folgt beschrieben: die überwiegend dichte Hecke besitzt eine artenreiche Strauchschicht aus Schlehe, Flieder, Hasel, Holunder, Feldahorn, Hartriegel, Hundsrose und Eiche. Die Krautschicht besteht aus nitrophilen Arten wie Schöllkraut, Schwarznessel, Ruprechtskraut, Brennessel, Lauchkraut, Klettenlabkraut und Hohlzahn." Die Hecke ist unbedingt vor einer Veränderung durch die Bebauung in unmittelbarer Nähe zu schützen.
    Sie sollte unbedingt erneut kartiert werden. Sollten sich dabei negative Bilanzen ergeben, ist zu prüfen, warum und wie evtl. solche Schäden wieder behoben werden können.
    Sie prägt seit Jahrzehnten die Landschaft und die Verbindung von der Stadt in die freie Natur im Schwabacher Westen für Generationen von Spaziergängern. Die Hecke selbst ist ein erlebbares und begehbares Biotop für Jung und Alt und hat besondere Reize einer wilden Natur. Es muss gerade deshalb auch in dieser Form als versteckten Zugang in die freie Natur erhalten bleiben.
    In der mir vorgelegten Planzeichnung ist sie in voller Länge eingezeichnet, in den beiliegenden Zeichnungen "Bebauungsplan am Dillinghofweg s-111-12, anteilige Ausgleichserfordernisse Stadt Schwabach, Fam Schaller" fehlt ein Teil der bestehenden Hecke. Es ist nicht nachvollziehbar, warum. Es kommt eher der Verdacht auf, dass ein Teil der Hecke für Bauflächen genutzt werden soll.
    Die Hohlweghecke soll laut Beschreibung den Privatgrundstücken zugeschlagen werden. Diese kartierte Hecke dient seit Jahren dem Gemeinwohl und ist auch als solche notariell zu sichern und darf nicht als Privatfläche ausgewiesen werden. Sie wäre so dauerhaft nicht gesichert und würde immer wieder zu Konflikten zwischen Bauherren und der Stadt führen (Beispiel Wolkersdorf/Rothenberg)  
  • Mit dem geplanten Baugebiet erfolgt ein Eingriff in eine Fläche, die mit ihrer Kalt- und Frischluftentstehung und -entwicklung eine besondere Bedeutung für die Gesamtstadt hat. Die Kaltluftentstehungsgebiete westlich der Altstadt von Schwabach wurden bereits vor Jahren durch die Bebauung am Wildbirnenweg stark beeinträchtigt und werden jetzt erneut durch das Gewerbegebiet Schwabach West negativ beeinflusst. Eine weitere Einschränkung des Frischluftentstehungsgebietes ist angesichts der bekannten Klimaveränderungen, die auch unsere Stadt betreffen werden, nicht zu verantworten.
  • Vielmehr sollte überlegt werden, ob das Landschaftsschutzgebiet im und entlang des Siechweihergrabens bis an die Laubenhaid in Verantwortung für die nächsten Generationen auf Grund der sich verändernden klimatischen Verhältnisse nicht erweitert werden sollte. Talräume bedürfen des besonderen Schutzes wegen der kleinklimatischen Auswirkungen auf den verdichteten Innenstadtereich.
  • Die Regenwasserableitung in den Siechweihergraben ist so zu planen, dass kein Eingriff in die Heckenstruktur erfolgt.
  • Das Erhaltungsgebot des Biotops Eiche mit einem Kronentraufradius von 11Metern und deren Schutz während der Bebauung ist zu begrüßen. Allerdings sollte diese Fläche zur dauerhaften Sicherung des Baumes nicht der Wohnbauflächen zugeschlagen, sondern als Gemeingut genutzt. Sie ist als öffentliche Fläche darzustellen.
  • Bei der "Grüngestaltung" ist aufgeführt, dass pro angefangenen 400qm Grundsstücksfläche ein Baum zu pflanzen ist. Es ist unklar, wie der "angefangene Grundstücksfläche" zu definieren ist. Dagegen sollte jeder Grundstücksbesitzer motiviert werden, einen kleinkronigen Laubbaum oder hochstämmigen Obstbaum zu pflanzen.
  • In jedem B-Plan wird darauf hingewiesen, dass der Mutterboden schonend zu behandeln und zu schützen ist. Humus ist das, wovon die Menschheit seit Jahrtausenden lebt. Seit Jahren schwindet mehr und mehr das Bewußsein für diese Tatsache. Selbst der Unterschied zwischen Humus und Mutterboden ist unbekannt. Es wäre sinnvoll, den Schutz von Mutterboden wirklich ins Bewußtsein der Bauwilligen zu rücken und den Schutz auch zu definieren und zu prüfen.
  • Nachdem die Fläche als mögliches Bodendenkmal im FNP gekennzeichnet ist, ist dies besonders zu kontrollieren.
  • Thema Kompensationsbedarf im B-Plan: Entlang der westlichen Geltungsbereichsgrenze ist die Fläche "zur Entwicklung der Landschaft" festgesetzt. Die Fläche sollte weiterhin als "landwirtschaftliche Fläche" erhalten bleiben, damit genug Fläche dauerhaft für die heimische Landwirtschaft zur Verfügung steht.
  • Bei ökol. Ausgleichsmaßnahmen, Verminderung- und Vermeidungsmaßnahmen, wird unter Punkt A2 aufgeführt, dass der Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Reduzierung der Versiegelung mittels versickerungsfähiger Befestigungen erfolgen soll. Das ist wegen schwieriger Kontrolle kaum durchsetzbar. Deshalb sollte grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass langfristig die Berechnung von Abwässern auf Grund des vorliegenden Versiegelsungsgrades von Flächen erfolgen wird.
  • Der Naturschutzbeirat sieht die Wohnflächenausweisung in einem Bereich, in dem der neue FNP landwirtschaftliche Flächen vorsieht, kritisch. Wie wird die Sichtweise des Naturschutzbeirates gewürdigt?
  • Das Landschaftsbild wird erneut massiv beeinträchtigt.
  • Seite 16, im B-Plan mit Datum vom 4.04.14 und den Unterschriften von Stadtbaurat und Stadtplanungsamtsleiter, liegt unter Punkt 13 "bodenordnende Maßnahmen" vermutlich meiner Ansicht nach eine falsche Aussage vor, da meines Erachtens "im Planbereich" die Straße am hohen Hof nicht zu finden ist


Ich bitte um Berücksichtigung meiner Einwendungen als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz.


Mit freundlichen Grüßen

Karin Holluba-Rau
Pflegerin für Umwelt und Natur



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