Menü
Karin Holluba-Rau
Pflegerin für Umwelt und Naturschutz der Stadt
Albersreuther Weg 17
91126 Schwabach 7.01.2013
An das
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
91126 Schwabach
Bebauungsplan W-14-82
2. Änderung für das Gebiet nördlich der Dietersdorfer Straße und westlich der Rothenbergstraße
Frühzeitige Beteiligung der von der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bedanke mich für die Beteiligung als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz an der öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes W-14-82-2.
Ich möchte folgende Bmerkungen machen:
Bereits am 29.10.2004 wurde vom mir eine Stellungnahme für die frühzeitigen Beteiligung am B-Plan w-14-82, 2.Änderung eingereicht. Ich nehme an, dass sich an der damals vorliegenden Situation wenig geändert hat und bitte auch um Überprüfung der damaligen Aspekte.
Seitdem sind 9 Jahre vergangen, in denen sich auch das Gebiet verändert hat. Zunächst müßte auf Grund der damaligen Vorlagen geklärt werden, in wie weit sich naturschutzrechtliche Belange verändert haben.
Auch wenn bei der neu vorliegenden B-Planänderung versucht wird, auf die immer noch aktuellen landwirtschaftlichen Belange Rücksicht zu nehmen, wird die Entwicklung der Landwirtschaft nur unter dem Aspekt der Annahme, dass Landwirtschaft langfristig dort nicht mehr stattfindet, betrachtet. Heutzutage ist Landwirtschaft in städtischen, bebauten Gebieten wie hier kaum mehr vorhanden, Gerade deshalb muss Landwirtschaft Zukunft und Raum als Nahrungsmittelgrund-versorger regionaler Strukturen Beachtung finden. Bei wachsender, weltweiter Verknappung von Energie und Boden im Blick auf Nahrungsmittelproduktion ist davon auszugehen, dass diese langfristig wieder in die regionalen Räume zurückkehrt.
Es muss deshalb garantiert bleiben, dass die landwirtschliche Produktion weiter möglich bleibt, ohne Einschränkungen und Erschwernisse.
Damals war die Fläche durch eine verwilderte Streuobst- und Ruderalfläche zwischen der Bebauung gekennzeichnet und somit ein naturschutzrelevanter, äußerst sensibler Bereich. Das hat sich zum Teil verändert. Es ist zu definieren, was sich warum geändert hat und auf welcher Grundlage die naturschutzrelevanten Aussagen getroffen werden müssen und welche für die Ausgleichsberechnung genutzt werden soll.
Damals wurde auch vermerkt, dass laut ABSP ein Vorkommen der Zwergfledermaus und der Rauhhautfledermaus samt Wochenstuben möglich ist. Es ist zu prüfen, ob deshalb eine SAP erforderlich ist.
Gleichzeitig wurde damals die Kontolle der evtl vorhandenen Spechtarten gefordert.
In der Stadtbiotopkartierung Nr 358 ist eine Eiche vermerkt. Es muß geprüft werden, ob diese noch vorhanden ist und im Planumfeld liegt.
Im ABSP wird auch auf die Gefährdung durch Kontaminierung des Grundwassers in diesem Bereich hingewiesen. Es ist zu prüfen, ob hier weiterhin Bedenken bestehen.
Die Fäche war gekennzeichnet durch den Bestand vieler verschiedener Baumarten. Es ist weiterhin zu klären, welcher Baumbestand noch relevant ist und welcher bei einer Bebauung als Gestaltungselement Beachtung finden sollte. Dazu sind die Baufenster anzupassen.
Ich bitte um Beachtung meiner naturschutzrelevanten Anregungen.
Karin Holluba-Rau
Stadträtin
zurück
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]