FNP Stellungnahme von Karin Holluba-Rau als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz

Stadtplanungsamt

z.H.v. Baurätin Mahler

Albrecht-Achillesstraße 6-8

91126 Schwabach

vielen Dank für die Anhörung zum FNP

Als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz nehme ich wie folgt Stellung:

Bevölkerungsentwicklung

 

Die Bevölkerungsentwicklung in Schwabach nimmt seit Jahren trotz großer Anstrengung, Menschen nach Schwabach zu locken, und trotz Ausweisung weiterer Baugebiete ab. (2000: 396 Geburten, 2001: 382, 2002: 357, 2003: 344, 2004: 348, 2005: 335, 2006: 309, 2007: 363, 2008: 299 entnommen den Angaben der Alterspyramide vom 10.12.08)

Am Ende des Jahres 08 war die Gesamtbevölkerungsentwicklung bereits im Minus von 247 bzw 151 Personen. (siehe FNP-Entwurf Seite: 37)

(In der Endfassung des FNP sollte die Bevölkerungsentwicklung mit einer übersichtlicheren Statistik dargestellt werden.)

Die negative Bevölkerungsentwicklung wurde vom Basisinstitut im April 2003 für 2008 so vorhergesagt, wie eingetroffen.

Bei der Ausweisung von weiteren Bauflächen muss deshalb die Bevölkerungsentwicklung und die Arbeitsmarktentwicklung stärker Berücksichtigung finden. Eine Ausweisung Von Baulandflächen für eine Zunahme der Bevökerung um 3-4000 Personen ist aus heutiger Sicht nicht zukunftsfähig und so auch nicht verantwortbar.

  1. Bevökerungsentwicklung und Altersstruktur

Die älter werdende Generation nimmt immer stärker zu. Deshalb sind vor allem deren Lebensverhalten besonders zu beachten, z.B. die Rückkehr in Stadtnähe, genauso wie der notwendige Verkauf der eigenen Immobilien, um das Alter auf Grund der neuen Rentenstruktur finanzieren zu können. Vermutlich werden verschiedene Immoblien auf Grund Ihrer Bausubstanz und ihrer Lage an vielbefahrenen Straßen nicht mehr verkaufbar sein. Der Rückbau von möglichen Wohngebieten muss im neuen FNP aufgezeigt werden.

Inzwischen ist auch zu beobachten, dass gebrauchte Immoblien, auch die neueren Datums, längere Zeit leerstehen, bevor sie überhaupt verkauft werden können (z.B. Wildbirnenviertel, gebaut Anfang 2000, zum Kauf angeboten seit 12Monaten)

Die Ausweisung von Treffpunkten der älteren Geneartion hat im FNP genauso Beachtung finden, wie die Ausweisung von Kinderspiel- und Bolzplätzen.

Für 13% der Bevölkerung sind keine allgemein nutzbaren Freiräume innerhalb einer zumutbaren Fußwegdistanz zu erreichen, so im FNP-Entwurf (Seite 62) Dies ist im neuen FNP angesichts der Alterspyramide zu berücksichtigen. Der Naherholungsraum ist mit dem neuen FNP weitgehend so zu erhalten, daß die Erreichbarkeit von Naturflächen zu Fuß möglich ist.

  1. Bevölkerungsentwicklung im Blick auf die Zusammensetzung

Singles nehmen zu und werden andere Wohnverhalten entwickeln als Einfamilienhäuser im Grünen. Dazu sind neue Wohnformen stadtnah zu entwickeln.

  1. Bevölkerungsentwicklung und Kosten

Bereits 2007 ist im Difu (liegt bei) Berichte nachzulesen, dass mit Ausweisung weiterer Baugebiete nicht automatisch mit größeren Einnahmen für die Stadt zu rechnen ist. Vielmehr werden die Infrastrukturkosten für den Einzelnen steigen, die langfristig durch die Vereinzellung der älteren Bevökerung nicht mehr getragen werden können. Das ist heute schon am Protest der Anwohner erkennbar, wenn Straßen in Wohngebieten ausgebaut werden müssen, deren Bezahlung in Baugebieten mit durchschnittlich ältern Anwohnern mit den Geldern der Altersvorsorge beglichen werden müssen.

Die Ausweisung neuer Baugebiete ist auch deshalb im neuen FNP zu beschränken.

Flächendarstellung

Der Zeitraum, der mit einem FNP abgedeckt werden soll, beträgt ca20 Jahre. Der Beginnn der Aufstellung des neuen FNP liegt mit der Inauftraggabe des Landschaftsplangutachtens vor 10 Jahren

Die Erstellung der Bevölkerungsprognose liegt 7 Jahre zurück.

Nachdem der FNP mit dem Zielhorizont 2020 (Wohnbauflächen Seite 99) entwickelt wurde, sind die sich nun bestätigenden Erkenntnisse der abnehmenden Bevölkerungszahlen im FNP dringend berücksichtigen.

Der beste Schutz von Umwelt und Natur wird dadurch erfolgen, dass das nicht beplant und bebaut wird, was auch nicht gebraucht wird.

Im BauGB §§1a,2 ist nachzulesen: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeit der Entwicklung insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen , Nachverdichtung und.....zu nutzen.

Dieser Gesetzesanweisung hat eine Stadt, die sich mit dem Beitritt beim europ Bodenbündnis zu einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden verpflichtet hat, zu folgen.

Die Möglichkeit, mit der öffentlichen Erklärung als mögliches Oberzentrum bestimmte Ansprüche abzuleiten zu dürfen, können aus keinem Pharagraphen des BauGB abgeleitet werden!

Wohnbauflächen

Eine Ausweisung von Baugebieten in Höhe von 113ha/2005 und 99,25ha/2009 im FNP ist deshalb rechtswidrig. (Die Taktik, im Vorfeld zunächst viel mehr Flächen auszuweisen, als überhaupt notwendig sind, um dann beim zweiten Schritt Flächen aus der Planung zu nehmen, um nach außen die große Kompromissbereitschaft zu zeigen, ist überflüssiges Politikspiel).

Die Berchnungen im vorliegenden FNP, dass mit der geplanten Baulandausweisung ca 3000 (3576 bis 4839) Neubürger hinzu kommen können, sind unvollständig bzw falsch.

Bei der Berechunug fehlt die Zahl der Personen, die

-mit einer geplanten Innenentwicklung(z.B. Altstadtsanierung für Wohnzwecke usw)

-bei entsprechender Nachverdichtung (z.B. Wolkersdorf Pfaffensteig und Rothenberg, alter Friedhof usw),

-mit der Bebauung von alten Bauausweisungen (z.B. Endner Unterreichenbach, Kappelbergsteig usw),

-mit der der Bebauung innerstädtischer Industriebrachen (wie Fürst, Reichenbacher Straße, Schmauser und Niehoff)

- mit einer Kartierung von Leerständen und deren Entwicklung

-in die durch den anstehenden Generationenwechsel frei werdenden Bebauung

zuziehen könnten.

Bei der vorliegenden Berechnung der Bevölkerungszunahme um 3576 bis 4839Einwohner durch neue Bauausweisungen ist die Zahl von neuen Einwohnern mit der Ausweisung der geplanten gemischten Bauflächen nicht einberechnet.

Die Zahlen sind zu korrigieren.

In den auf den Seiten 101 bis 103 vorliegenden Tabellen wird mit einer Bevölkerungszielgröße von 3576 bis 4839 (Wohngebiet) + 330 bis 447 (Mischgebiet) die entsprechende Flächenausweisung dargestellt und mit der Begründung einer 60%igen Verfügbarkeit gerechtfertigt.

Diese Position wird zu einer Streusiedlungsentwicklung und zur Vereinzellung der Bauvorhaben führen, die vielleicht für einzelne Bauwerber von Vorteil sei mögen, nicht jedoch für eine gesunde, zukunftsfähige, bezahlbare Stadtentwicklung.

Auch an diesem Beispiel zeigt sich erneut, dass die Bevölkerungszahlen viel zu hoch angesetzt sind und in der Endfassung des FNP der Realität angepaßt werden müssen.

Eine Bebauung von 15 bis 20Wohneinheiten mit durchschnittlich 3 Bewohnern pro Wohneinheit entspricht ebenfalls nicht den §§ 1a 2 des BauGB, einem sparsamen Umgang mit Boden. Eine Korrektur der Bauflächen ist auch aus diesem Grund erforderlich

Wohnbauflächen im Einzelnen betrachtet

  1. westlich der Flurstraße

allg Hinweis: Kalt- und Frischluftleitbahn mit hoher Bedeutung

Hohes Kontaminationsrisiko fürs Grundwasser

Böden mit vorrangiger Arten- u. Biotopschutzfunktion

  1. Herderstraße/Hölderlinstraße

allg. Hinweis: Bedeutung für Kaltluftfunktion

Böden vorrangig für Arten- und Biotopschutzfunktion

Grundwasser mittleres bis hohes Kontaminationsrisiko

  1. am Weigäßchen

allg. Hinweis: Fläche mit Bedeutung als Kaltluftproduktion

Boden mit mittlerer bis hoher Ertrags- und Filterfuktion

mittleres bis sehr hohes Kontaminationsrisiko fürs Grundwasser

Böden: Äcker mit günstiger Bonität

Diese Fläche ist auf ein erforderliches Mindestmaß (Gründe siehe oben Bevölkerungsentwicklung) zu reduzieren. Auf die Ausweisung der naturschutzrelevanten Flächen, Gärten, Hecken, Altobstbaumbetände, und die sich durch große Vielfalt auszeichnenden Feldraine als Bauflächen ist zu verzichten. Die Flächen sind mit T zu kennzeichnen als “Umgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft” .

Der vorhandene ca 150 Jahre alte Birnbaum, dessen Früchte die Einzigartigkeit der Vielfalt an Sorten unserer Region noch aufzeigt, ist unter Schutz zu stellen.

Es muss geprüft werden, in wieweit die Fläche als Jagdgebiet für die verschienensten Arten von Fledermäusen aus der Prünst und aus dem Gebiet südlich des Weinberges gentzt wird.

  1. Albrecht-Dürerstraße

allge. Hinweis: Kaltluftproduzent mit hohem Ausgleichspotential, eine Kalt und Frischluftbahn mit sehr hoher Bedeutung

Grundwasser mittleres Kontaminationsflächen

  1. südl Laubenhaid an der Nördlinger Straße

allg. Hinwies: Frischluft und Kaltluftleitbahn mit hoher Bedeutung

Boden mit hoher Ertrags- und Filterfuktion

Grundwasser mit mittlerem Kontaminationsrisiko

  1. Nähe Friedhof Wolkersdorf

allg. Hinweis: Bedeutung für Kaltluftproduktion

Böden mit vorrangiger Arten- und Biotopschutzfunktion

Grundwasser mit hohem Kontaminationsrisiko

In Wolkersdorf ist auf Grund der Altersstruktur, so wie in der Bevölkerungsprognose als auch in der Sozialraumanalyse aufgezeigten Entwicklung, in machen Gebieten mit einem starken Rückgang der Bevökerung zu rechnen. Die Baulandausweisung ist deshalb zu beschränken.

Die Bauentwicklung am Friedhof ist als Lückenschluß eingeplant, könnte aber durch die rückläufigen Bevölkerungsentwicklungszahlen verkleinert werden. Es wäre sinnvoll, diese Fläche auf die Hälfte als Bauland zu beschränken und den hinterliegenden Teil gleich als Ausgleichsfläche mit seinen sandigen Böden zu nutzen. Eine Natur-Verbindungsachse zu den Sandgruben würde die Fauna-Florapopulation von Sandmagerflächen stärken.

  1. Nähe Autobahn Forsthof

allg. Hinweis: Bedeutung für Kaltluftproduktion

zum Teil mit hoher Ertrags- und Filterfuktion

Grundwasser mit mittlerem Kontaminationsrisiko

Eine Kennzeichnung als “Aufforstungsfläche” nordwestl. der Straße an der Autobahn ist unsinnig.

Eine Kennzeichung der Fläche südlich der Straße mit “Gesundheitlicher Einrichtung” ist nicht verständlich.

Die südliche Fläche sollte nach Fertigstellung der Lärmschutzwände als Mischgebiet ausgewiesen werden, um die Ausweisung in der freien Landschaft weiter zu reduzieren.

Auf vorhandene Streuobstbestände und Solitärbäume ist Rücksicht zu nehmen.

  1. Bereich Dietersdorf-Süd

allg. Hinweis: Kaltluftabproduktion mit hohem Ausgleichspotential

Frisch und Kaltluftabzug mit lokaler Bedeutung

Mittleres Kontaminationsrisiko für Grundwasser

Die neu aufgenommene Baufläche ist ganz zu streichen.

Die andere Fläche wurde bereits vor mehr als 10 Jahren mit erheblichen Kosten für die Stadt zur Planreife gebracht. Die Wohnbauflächen wurden bis heute nicht benötigt. Eine Vergrößerung der Wohnbauflächen in Dietersdorf ist deshalb überflüssig. Die Wohnbaufläche ist auf den bereits bestehenden Plan zurückzuführen.

9.Bereich Lindenbachstraße/Grundweg

allg. Hinweis: mäßig feuchte Böden mit vorrangiger Arten- u.Biotopschutzfunktion

Bedeutung für Kaltluftproduktion

hohes Kontaminationsrisiko fürs Grundwasser

Diese Fläche sollte im Süden begrenzt werden, der Talraum ist in größtmöglichster Breite als Klimaregulator frei zu halten und ideal als Ausgleichsfläche mit wechselfeuchtem Lebensraum zu nutzen.

Eine Teilfläche nördlich der Lindenbachstraße, östlich des Grundweges, war bereits im alten FNP Baufläche und fehlt bei der Gesamtbilanzierung.

 

Die Flächenausweisung hinter dieser alten Baulinie und östlich davon ist auf ein sinnvolles Maß zurückzunehmen, mindestens zu halbieren..

Garten und Streuobstbestände sollen als Naturflächen mit dem T (Umgrenzung von Flächen zum Schutz und Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft) gekennzeichnet werden.

Das mögliche letzte Vorkommen der Knoblauchskröte ist zu prüfen.

10. Bereich Lindenbachstraße westlicher Teil

allg. Hinweis: mäßig feuchte Böden mit vorrangiger Arten- u. Biotopschutzfunktion

Böden mit mittlerer Ertragsfunktion

Kaltluftproduktionsbereich mit hohem Ausgleichspotenial

Im nordwestlichen Bereich dieser geplanten Bauflächen befinden sich besonders wertvolle Sandackerflächen, die entsprechend ihres Potentials als Naturschutzflächen entwickelt werden sollten (T-Kennzeichnung).

Die Wohnbaufläche ist auf den Straßenbereich bez. auf die südliche Fläche zu begrenzen. Die sandig - tonigen Äcker sind ideal für den Spargelanbau geeignet. Mit dem Verkauf dieser Sonderkultur am regionalen Markt haben die heimischen Bauern eine sichere Einkommensquelle, die nicht durch Flächenreduzierung gefährdet werden sollte.

Das mögliche letzte Vorkommen der Knoblauchskröte ist zu prüfen.

11. Bereich Wunneleite West

allg. Hinwies: Bedeutung mit Kaltluftabproduktion

Hohes Kontaminationsrisiko für Grundwasser

12. Bereich Kreuzäcker Nord

allg. Hinweis: Fläche mit Bedeutung für Kaltluftabproduktion

Hohes Kontaminationsrisiko fürs Grundwasser

13. Bayernplatz

allg. Hinweis: Bedeutung für Kaltluftabproduktion

Grundwasser: Hohes Kontaminationsrisiko

Diese Fläche sollte als Mischbaufläche ausgewiesen werden, damit kleine Handwerksbetriebe oder Heimarbeitsplätze ermöglicht werden.

14. Wohnbaufläche südl Dr.Zinnstraße

Diese Fläche, der sog Hasengraben, sollte dringend aus der Wohnbebauung genommen werden.

Sie ist kulturhistorisch bedeutsam. Es handelt sich hier um eine letzte wertvolle Naturfläche, die die gemischte, kleinstruktuierte landwirtschaftliche Nutzung des letzten Jahrhunderts aufzeigt.

Sie hat eine große Bedeutung für die Altstadtbelüftung als Kaltluftproduktionsfläche mit Talraumcharakter (Feuchtgraben).

Das Vorhandensein von Fledermausvorkommen ist zu vermuten.

Es gibt Streuobstbestände,die zum Teil mehr als 80Jahre alt sind und noch alte Obstsorten tragen, die für Schwabach typisch waren und inzwischen nicht mehr vorkommen. Die Bäume selbst sind zum Teil mächtige Solitärbäume, die einzigartig sind. Bei einem der mächtigen Bäume, ein Birnbaum, ist anzunehmen, dass er etwa 150 Jahre alt ist.

Die Wiese selbst wird wenig gedüngt und hat großen Blütenreichtum, was bei der vorliegenden Stadtnähe eine besonderer Bedeutung für Naturwahrnehmung darstellt.

Die Fläche wird im Winter - wenn es Schnee gibt - von Kindern als Rodelbahn genutzt und hat somit einen besonderen Stellenwert für die natürliche, räumliche Naturerfahrung von Kindern.

Die Fläche sollte vielmehr als Landschaftsbestandteil in den FNP aufgenommen werden, damit ihr Schutz dauerhaft gewährleistet ist.

In der Stadtbiotopkartierung sind auf dieser Fläche die Biotope 414 und 397 festgehalten.

15. Wohnbaufläche Bereich Uigeneau

allg. Hinweis: Kaltluftabproduktion mit hohem Ausgleichspotential, zugleich lokale Bedeutung für Frisch und Kaltluftabzug

Mittleres Kontaminationsrisiko für Grundwasser

15. Wohnbauflächen Limbach östlich der Bahnlinie

die beiden Flächen in Limbach sollten im FNP getrennt bewertet werden

16. Wohnbaufläche Limbach westlich der Bahnlinie

allg. Hinweis: Beide Flächen sind als Flächen mit Bedeutung für Kaltluftproduktion ausgewiesen.

beiden Flächen haben hohes Kontaminationsrisiko für Grundwasser

Auf die Wohnbaufläche westlich der Bahn sollte trotz der Nähe zur S-Bahn ganz verzichtet werden.

Die Erschließung dieses so groß geplanten Baugebietes müßte mit einen Vollausbau der Lindenbachstraße oder über eine Brückenkonstruktion von der Katzwanger bzw Limbacher Staße erfolgen. Die Kosten dafür sind mit der Ausweisung dieses Baugebietes nicht durch Steuerzuflüsse von Neubürgern zu erwirtschaften!

Die Flächen werden von den noch aktiven Landwirten zur Betriebserhaltung gebraucht und stehen auch langfristig nicht zum Verkauf.

Im Sinne von Gleichbehandlung von Landwirten muß die Bedarfsanmeldung, die eigenen Flächen auch weiterhin dauerhaft landwirtschaftlich nutzen zu wollen, Berücksichtigung finden.

Es gibt Flächen, die ideal als Bebauung zum Lückenschluss geeignet wären (z.B.Gebiet Nördl Baugebiet Waikersreuther Straße), aber nicht zum Verkauf stehen und deshalb nicht im FNP als Bauflächen ausgewiesen wurden.

Vielmehr muss bedacht werden, dass Landwirte durch Bauausweisung ihrer landwirtschaftlichen Flächen mit zusätzlichen Steuerkosten durch die Neubewertung belastet werden.

Auch auf Grund der Bevölkerungsentwicklung, siehe Beginn der Ausführungen, kann auf die Fläche verzichtet werden.

Ein Konflikt Landwirtschaft – Wohnen ist vorprogrammiert.

In der geplanten Ausweisung von Baulandflächen war deshalb im FNP-Plan von 2006 noch ein Grünstreifen zur Abschirmung der landwirtschaftlichen Gehöfte vorgesehen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist dieser im jetzt vorliegenden Plan verschwunden. Der Grünstreifen muß in einer Breite von ca 100 Metern wieder in die Planung aufgenommen werden, falls die Baulandausweisung im FNP erhalten bleibt.

Allg Hinweis: Flächen mit Bedeutung für Kaltluftproduktion

Böden: landwirtschaftl Bonität ist günstig

Boden mit überwiegend mittlerer bis hoher Ertragsfunktion

Auch wegen der Bonität der Böden sollte hier weiterhin Landwirtschaft hofnah möglich bleiben.

17. Wohnbaufläche Regelsbacher Straße

Allge. Hinweis: Kaltluftabproduktion mit hohem Ausgleichspotential

mittleres Kontaminationsrisiko des Grundwassers

Die Fläche ist, so wie vor Jahren bereits angedacht, als Mischgebiet auszuweisen, der leerstehende Bauernhof in die Ausweisung mit einzubeziehen.

Die vorhandenen Streuobstbestände sind bei der Planung zu berücksichtigen.

18. Wohnbaufläche nördlich Dietersdorf

allg. Hinweis: Fläche für Frisch- und Kaltluftabflüsse mit lokaler Bedeutung

Böden mit vorrangiger Arten- und Biotopschutzfunktion

mittleres bis hohes Kontaminationsrisiko fürs Grundwasser

Diese Flächen sollten als Baulandausweisungen aus dem FNP genommen werden. Ihre naturschutzrelevanten Belange mit regionalen und lokal bedeutsamen Lebensräumen sind so groß, dass aus Allgemeininteresse an Naturschutz auf auf eine Bebauung verzichtet werden muss. Vielmehr sind große Teile der Flächen mit T (Umgrenzung von Flächen zum Schutz und zur Pflege......) zu kennzeichnen

Auch der unter Punkt 8 aufgezeigte Aspekt ist zu beachten:In Dietersdorf Süd ist trotz zur Planreife gebrachtem Baugebiet seit mehr als 10 Jahren kein Bedarf an Bauland

Die Ausweisung nach Bedarf von Einzelinteressen führt zu einer Priviligierung von Erben landwirtschaftlicher Flächen auf Kosten vom Allgemeininteresse, naturschutzrelevanten Belangen und auch auf fiskalische Kosten der Allgemeinheit.

Natur ist Allgemeingut und deren Erhaltung gesetzliche Pflicht.

Es ist zu prüfen, ob mit einer Innenentwicklung mit Leerstandskartierung oder mit der Entwicklung einer Ortsabrundungssatzung eine abrundene, naturschonende, geringfügige, sinnhafte Bebauung für eizelne orstansässige BürgerInnen ermöglicht werden kann.

19. Wohnbaufläche Obermainbach

Allg. Hinweis: Flächen mit Bedeutung für die Kaltluftproduktionsfläche

Kontaminationsrisikofür das Grundwasser

Auch hier ist die Sinnhaftigkeit einer Ausweisung von Baugebieten im FNP erneut zu prüfen.

Im LPG war diese Baufläche nicht vorgesehen.

Zugleich ist die Möglichkeit einer Entwicklung mit einer Ortsabrundungsatzung prüfen.

20. Wohnbaufläche Volckammer Straße

allg. Hinweis: Boden: vorrangige Arten- und Biotopschutzfunktion

Bedeutung für Kaltluftabproduktion

hohes Kontaminationsrisiko fürs Grundwasser

Die aufgezeigten Flächen sind auf einen kleinen Lückenschluß zu begrenzen, Restflächen könnten auf Grund Ihrer trockenen Bodenstruktur als Ausgleichsflächen definiert werden.

21. Wohnbaugebiet Wiesenstraße Nord

allg. Hinweis: Fläche mit bedeutung für die Kaltluftproduktion.

Mitteleres Kontaminationsrisiko für Grundwasser

Böden mit vorrangiger Arten u. Biotopschutzfunktion

22. Wohnbaufläche O`Brien-Park

23. Wohnbaufläche Waldheimstraße

Entlang der Waldheimstraße ist stadtauswärts eine straßenseitige Bebauung mit Einzelhäusern rechts der Straße aufgezeigt, die in keiner Bilanz erscheint.

Im Landchaftsplangutachten ist keine Bebauung vorgesehen.

In einer Siedlung, die sich nach außen auch als Waldsiedlung darstellt, sollte auf eine Bebauung verzichtet werden.

Die Fläche sollte als Naturerlebnisraum mit Erholungscharakter und hinterliegendem Spiel- bzw Bolzplatz erhalten bleiben.

Das Vorkommen des Kuckucks und des Pirols sollte geprüft werden.

24. Flächen östlich der Schwaben- bzw Pommernstraße

Eine Bebauung in zweiter bzw in dritter Reihe östlich der Schwaben- bzw Pommernstraße muß mit einer klaren Kennzeichnung als Wald oder waldähnliche Grünfläche ausgeschlossen werden. Eine Kennzeichnung als T-Fläche wäre wünschenswert.

25. Gemischte Baufläche Regelsbacher Straße/Nordteil

allg. Hinweis: Kaltluftproduktionsbereich mit hohem Ausgleichspotenial

Mittleres Kontaminationsrisiko fürs Grundwasser

Böden mit mittlerer bis hoher Ertrags- und Filterfunktion

26. Gemischte Baufläche nördlich Dietersdorf

allg. Hinweis: Äcker und Kleingärten mit durchschnittlicher Bonität

Mittleres bis hohes Kontaminationsrisiko

Frisch- und Kaltluftabflüsse mit lokaler Bedeutung

naturschutzfachlich sehr wertvoll, arten- und strukturreiche Biotopkomplexe

Eine Fläche von 1.56 ha für kleinere Handwerksbetriebe sind für diesem ländlichen Raum zu hoch angesetzt. Die Bauflächen liegt in den wertvollsten Naturflächen des Ortes mit reichhaltiger Struktur. Es gelten die gleichen Saprekte wie bei Punkt 10 angeführt.

Die Fäche ist für Gewerbeansiedlungen nicht geeignet und somit abzulehnen..

27. Kleinere gemischte Bauflächen in Oberbainbach

Hier sollte erst dann, wenn wirklich Bedarf nach Bauflächen besteht, mit einer Ortsabrundungsatzung für die jüngere Generation der Anwohner Bauland geschaffen werden.

Es handelt sich um eine Flächengröße von 11,9 ha für ca 10-15 Wohneinheiten. Es ist zu bezweifeln, dass so viel Wohneinheiten für die eigenen Kinder an dieser Stelle jemals gebraucht werden

28.Gemischte Baufläche Regelsbacher Straße nördlich

allg Hinweis: Kaltluftabproduktionsbereich mit hohem Ausgleichspotential

Mitteleres Kontaminationsrisiko von Grundwasser

mittlere bis hohe Ertrags- und Filterfuktion

29. Gemischte Baufläche am Pointgraben

allg. Hinweis: Kaltluftproduktion mit hohem Ausgleichspotenial

mittleres Kontaminationsrisiko fürs Grundwasser

Boden mit mittlerer bis hoher Ertrags- und Filterfunktion

30. Gemischte Bauflächen am Pointgraben östlich der bestehenden Bebauung

allg. Hinweis: zur Hälte Fläche mit Kaltluftproduktion, die andere Hälfte

Kaltluftproduktion mit hohem Ausgleichspotential

Böden mit mittlerer bis hoher Ertrags- und Filterfuktion

überwiegend mittleres Kontaminationsrisiko fürs Grundwasser

Die Bebauung der bestehenden Streuobstfläche ist von der Bebauung auszuschließen

Mit der Bebauung würde den noch existierenden Landwirten in Nasbach weitere Ackerflächen entzogen, die die Landwirtschaften zur weiteren Betriebserhaltung benötigen.

31. Gewerbefläche nördlich der Nördlinger Straße

allg. Hiweis: Böden mit geringer, Mittlerer und hoher Ertags- und Filterfunktion

geringes, mittleres und hohes Kontaminationsrisiko fürs Grundwasser

Kaltluftabproduktion mit hohem Ausgleichspotenial,

Frisch- und Kaltluftabzüge mit lokaler Bedeutung,

Kalt- und Frischluftleitbahn mit hoher Bedeutung

Die Gewerbeansiedlung an der Nördlinger Straße zerstört das noch immer einzigartige Landschaftsbild, den Blick aus der Ferne auf unsere Stadt. An keiner Stelle in Schwabach ist ein solch charakertistischer Aus-, Fern- oder auch Einblick noch gewährleistet.

Mit der Ausweisung dieser nördl. Fläche wird dem einzigen noch Vollerwerbslandwirt im westlichen Schwabach die Lebens- und Arbeitsgrundlage entzogen. Das ist totz Aussicht auf neue Gewerbegebiete nicht erstrebenswert. Die heimische Landwirtschaft ist das, was auch in hundert Jahren noch gebraucht wird, siehe Weltagrarbericht. Bei Industreinasiedlungen ist mit einer solchen Zukunftsperspektive nicht auszugehen.

Der Strukturwandel in der deutschen Wirtschaft weg von Industreiarbeitsplätzen hin zu Dienstleistungsplätzen ist unumkehrbar, so Politik und Wirtschaft.

Das wird eine gravierende veränderung auch im Arbeitsplatzbereich nach sich ziehen. Das muss bei der Ausweisung von neuen Gewerbeflächen stärker berücksichtigt werden.

Gewerbe mit großem Flächenverbrauch und geringer Zahl an Arbeitsplätzen scheitert in Schwabach bereits an dem geringen Vorhandensein von Flächen insgesamt.

Die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist sehr sorgfältig zu beobachtent, zu prüfen. Auf neue Entwicklungen im Dienstleistungssektor ist zu achten.

Die auszuweisende Gewerbegebietsfläche an der Nördlinger Straße sind deshalb zu groß angesetzt.

Die Flächen im Talraum sind aus klimatischen Gründen deutlich zu verkleinern und dauerhaft zu begrenzen.

Bannwaldflächen südöstlich der Laubenhaid sind zu erhalten.

32. Gewerbefläche südlich der Nördlinger Straße

In diesen Flächen bestehen noch immer die größten und einzigen Vorkommen von Kibitz und Rebhuhn im Stadtgebiet Schwabach. Ein Verzicht der Gewerbebebauung ist hier dringend erforderlich.

33. Gewerbefläche östlich der Berliner Straße/Penzendorf

allg. Hinweis: überwiegend Kaltluftproduzent mit hohem Ausgleichspotenial

Boden mit durchschnittlicher Bonität

hohes Kontaminationsrisiko fürs Grundwasser

Die Fläche sollte nur im äußersten Konfliktfall in Gewerbegebiet umgewandelt werden, da sie noch immer dem besitzenden Landwirt mit den Böden mit durchschnittlicher Bonität die Grundlage seines wirtschaftlichen Handelns bietet.

Die Erhöhung der vorhandenen Gewerbeflächen um ca. 40 % widerspricht dem Gedanken an sparsamen Umgang mit Flächen und ist deshalb zu reduzieren

Korrektur in der Bauausweisung

Der Eichenbestand, kartiertes Landschaftsbestandteil, nördlich der Hochhausbebauung am Eichwasen ist als Bauland gekennzeichnet. Eine Planänderung muß entsprechend des vorhandenen Bestandes geändert werden.

Landwirtschaft allgemein

Die Erhaltung der Landwirtschaft sollte bei der Erstellung des FNP größte Beachtung finden. Die Landwirtschaft als Landschaftspfleger, als Produktion regionaler Lebensmittel, auch in der Funktion für (groß)stadtnahe Freizeitgestaltung, Beachtung finden.

Böden, bei denen die landwirtschaftl Bonität günstig ist, vor allem die im ABSP als Boden mit überwiegend mittlerer bis hoher Ertragsfunktion eingetragen sind, müssen in der landwirtschaftliche Bearbeitung bleiben, damit das Überleben von Landwirtschaften gesichert werden kann. (Flächen an der Lindenbachstraße, Flächen in Limbach West, Weinberg, Nördlinger Straße usw)

Wenn die Landwirtschaft als Landschaftspfleger ganz verschwindet, wird langfistig die Arbeit der Landschaftspflege mit hohen Kosten durch die Stadt selbst bezahlt werden müssen.

Im neu vorliegenden Weltagrarbericht wird dringend der Erhalt der kleinräumigen Landwirtschaft im Blick auf dauerhafte Hungerbekämpfung nicht nur für Drittweltländer empfohlen, sondern auch für die Industrienationen. Es wäre angebracht, diese Erkenntnis im Bereich Flächenausweisungen, die unsere regionale Landwirtschaft belasten und letztendlich verdrängen, zu beachten.

Nur noch wenige Landwirte sind auf dem Gebiet der Stadt Schwabach tätig. Deren Existenzgrundlage muss dringlich erhalten bleiben. Ein Konzept zum Erhalt der bäuerlichen Landwirtschft ist im FNP nicht zu erkennen.

Bei der Verwirklichung des Gewerbegebiets an der Nördlinger Straße droht die Vernichtung der Existenz eines Vollerwerbslandwirts. Das ist nicht akzeptabel.

Allgemeine Anmerkungen

Es ist festzustellen, dass bei so ziemlich allen Flächenausweisungen mit Belastungen des Kleinklimas zu rechnen ist.

Im BauGB ist unter § 1 Absatz 5 festgeschrieben:

Die Bauleitpläne sollen...die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz.

Die Belange der Wirtschaft sind nachrangig aufgeführt.

Für die Wichtigkeit und Beurteilung von Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete und deren Abflüsse gibt es wenig Kenntnisse und kaum Bewußtsein, sowohl in den Ämtern der Stadt als auch bei den Entscheidungsträgern.

Auch für die lang- und kurzfristigen fiskalischen Auswirkungen durch Veränderungen von Kalt- und Frischluftproduktionsflächen gibt es keine Sensibilität.

Deshalb sollte zur notwendigen Information und zum besseren Verständnis im neuen FNP die klimarelevante Karte aus dem ABSP aufgenommen werden.

Es ist genauso festzustellen, dass bei den meisten Flächen mit einem Kontaminationsrisiko für unser Grundwasser zu rechnen ist. Wasser ist Allgemeingut und auch für zukünftige Generationen zu bewahren. Auch hier stellt sich die Frage nach der Abwägung von Allgemeingut und dem fiskalischen Vorteil für die Stadt bei Ausweisung von von Baugrund.

Beide Schutzgüter sind deshalb in einer Gesamtschau und nicht als Einzelunterfangen für einzele Flächen im neuen FNP zu bewerten

Themenkarten aus dem ABSP, die bei Entscheidungsfindungen erfoderderlich sind, sollten im FNP integriert werden, sie geben unmittelbar für alle nachvollziehbar notwendige Informationen und schaffen eine klare Übersicht über Naturzusammenhänge und -räume.

- z.B. Die Klimakarte

- z.B. Biotope: Alle nach Art 13d der Bay NatschG geschützten Biotope sind im FNP nicht dargestellt und somit fehlt eine wichtige Übersicht bei Entscheidungsprozessen.

Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten sollte darauf geachtet werden, dass keine Ansiedlung von Gentechfirmen im Lebensmittelsektor zugelassen werden, da deren gesundheitlichen Asuwirkungen bis heute nicht geklärt sind.

Schutzgut Landschaftsbild

Im § 1 Absatz 5 des BauGB ist dazu nachzulesen:

.sowie die Verantwortung für … die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Das Schutzgut Landschaft findet noch immer in unserer Gesellschft zu wenig Beachtung und wird frei nach eigener Einschätzung beurteilt.

Bei der Bewertung vom Schutzgut Landschaft sollten Eigenart, Vielfalt, Natürlichkeit, Freiheit von Beeinträchtigungen, Unzerschnittenheit und Auswirkung durch veränderung deutlicher beschrieben werden.

Das Schutzgut Landschaft wird mit im neuen FNP nicht einer notwendigen Gesamtbetrachtung und Bewertung unterzogen und somit wird eine unwiderbringliche Veränderung an allen Ecken und Enden billigend in Kauf genommen.

Eine Gleichmacherei vom “Landschaft” von Kiel bis Berchdesgaden ist vorprorammiert.

Das Landschaftsbild wird vor allem nachhaltig bei der Flächenausweisung in Limbach West und an der Nördlinger Straße, Penzendorf, Dietersdorf Nord usw zerstört.

Flächenausweisung für Kleingärten

Von der Flächenausweisung von Kleingärten westlich Uigenau und nördlich Obermainbach ist Abstand zu nehmen, sie sind zu weit von der zentralen Stadtbesiedlung entfernt und könnten nur motorisiert erreicht werden.

Die Fläche nördlich der Bebauung an der Waikersreuther Straße Weg/Albrecht-Dürerstraße könnte vielleicht als Kleingartenkolonie ausgewiesen und von den benachbarten Mehrfaminlienhäusern unmittelbar genutzt werden.

Die Mini-Kleingartenkolonie im Bereich der Weiher Schwabach/Volkachmündung sollte auf keinen Fall vergrößert oder auch nur durchgestylter organisiert werden. Sie ist mit der vorhandenen organisierten Wildnis eine Bereicherung für Natur und Landschaft. Das hohe Aufkommen zahlreicher Fledermausarten in diesem Bereich ist zu bedenken.

Ausweisung von Bolzplätzen

Der im FNP vorgesehe Bolzplatz im Schützengraben liegt mitten im Brutgebiet von Kibitzen, mitten in der freien Landschaft im Landschaftsschutzgebiet und ist deshalb zu streichen

Alle weiteren Bolzplatzausweisungen müssen auf ihre Lage im LSG überprüft werden und mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Ausgleichsflächenkonzept:

Grundlage dafür bot das vor Jahren beschlossene Landschaftsplangutachten.

Dabei war z.B. damals eine Verbindungsachse zur Biotopvernetzung zwischen dem Truppenübungsplatz und den Sandgruben vorgesehen. Stattdessen zeigt die jetzt vorliegende Waldkarte dort Ersatzaufforstungen auf.

Diese Biotopachse ist ins Ausgleichskonzept aufzunehmen, weil mit der Verbindungsachse das Vorkommen von Kreuzkröte, trockenliebenden Pflanzen, Heuschrecken usw der Erhalt der Vielfalt gesichert werden kann und die Populationen grundsätzlich gestärkt wird.

Für die Fläche hinter der Bebauung Sasse, Leupold, zukünftige Lebenshilfe an der Berliner Straße wird von der Regierung von Mittelfranken eine stärkere Unterschutzstellung vorgeschlagen. Die Fläche ist deshalb in der Karte Ausgleichsflächenkonzept aufzunehmen und als T-Fläche zu kennzeichnen.

Siedlungsentwicklung

Im Landschaftsplangutachten, das in den FNP integriert werden sollte, sind Empfehlungen zur Begrenzung der Siedlungsentwicklung aufgezeigt. Auch wenn die bei bereits inzwischen neu erfolgten Baumaßnahmen nicht beachet wurden, sollten diese im neuen FNP aus dem LPG übernommen werden

z.B. Westlich Uigenau, östlich Schwarzach, südlich Vogelherd, nordwestlich Penzendorf, nördlich und südlich Oberbainbach, südl Nördlinger Straße.

Bereits im Agenda-Leitbild wurde “der Erhalt und die Entwicklung der charakteristischen Orstränder als Übergangsbereich zur freien Landschaft festgeschrieben”

Die Konfliktpunkte im Landschaftsplangutachten

Konfliktpunkt 12/13: Diese Fläche war als Aufforstungsfläche vorgeschlagen. Sie ist auf Grund Ihrer Bodenstruktur für die Entwicklung von Sandmagerrasengsellschaften besoders gut geeignet und als solche zu nutzen.

Konfliktpunkt 10: Die Entwicklung von weiteren Kleingärten sollte entlang der Fläche hinter den Hochhäusern am Eichwasen erfolgen bis zum Weg nach Raubershof, die dahinterliegende Fläche sollte als Entwicklungsachse siehe Punkt Ausgleichsflächenkonzept genutzt werden.

Grünlandkennzeichnung im FNP-Plan

In der vorliegenden FNP-Karte ist das Rednitztal mit Hellgrün als Grünfläche gekennzeichnet.

Die Flußtäter Schwabach, Volkach, Zwieselbach, Bainbach sollten ebenfalls mit dieser Symbolfarbe gekennzeichnet werden.

Aufforstungskonzept

Die Freifläche zwischen Schwabach und Wolkersdorf sind nicht nur von Bebauung sondern auch von Waldaufforstungen frei zu halten

Aufforstungsflächen im Bereich Unterreichenbach Süd sind zurückzunehmen, sie gefährden dort neu angelegte Streuobstbestände und rücken zu nahe an wertvolle Biotopstrukturen.

Damit die Gefahr eines Waldflecklersteppich verhindert wird, ist im beschreibenden Text des FNP zu vermerken, dass Aufforstungen nur im Anschluß an Waldbereiche möglich sind, dass sie eine bestimmte Größe haben müssen und dass die Planung mit der unteren Naturschutzbehörde abgesprochen werden muß.

Westtangente

Die westliche Staßenführung der Straße am Wasserberg über den Aktivspielplatz ist im FNP zu streichen. Der Eingriff in das geschützte Landschaftsbestandteil mit seinem kleinen Laubmischwäldchen aus altem Baumbestand wäre nicht ausgleichbar. Das Vorhandensein von verschiedenen Fledermausarten muß überprüft werden.

Ich bitte um Beachtung meiner Anregungen

Mit freundlichen Grüßen

Karin Holluba-Rau

Pflegerin für Umwelt und Naturschutz



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