Stadtratsfraktion fordert ein kommunales Denkmalkonzept für Schwabach

Die Stadtratsfraktion beantragt, ein Kommunales Denkmalkonzept (KDK) in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) zu beauftragen. Inhaltlich soll es um die optimale Nutzung von Erneuerbaren Energien im denkmalgeschützten Ensemble der Schwabacher Altstadt gehen.

17.10.22 –

Antrag: Kommunales Denkmalkonzept für Schwabach

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadtratsfraktion B90/Die Grünen beantragt, der Stadtrat möge beschließen, ein Kommunales Denkmalkonzept (KDK) in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) zu beauftragen. Inhaltlich soll es um die optimale Nutzung von Erneuerbaren Energien im denkmalgeschützten Ensemble der Schwabacher Altstadt gehen.

Begründung

Das KDK ist ein Erfolgsprojekt des BLfD. Kommunen haben die Möglichkeit, sich mit dem historischen baulichen Erbe in einem definierten Untersuchungsgebiet auseinanderzusetzen und dabei bestimmte, selbstgewählte inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. Das BLfD bietet dazu fachliche Unterstützung durch eigene Mitarbeiter*innen sowie externe Beratungsfirmen.
Ein KDK besteht aus drei Modulen: Analyse – Bewertung und Erarbeitung von allgemeinen Lösungsvorschlägen – Konkrete Projektvorschläge. Es setzt stark auf die Beteiligung der Bewohner*innen im Untersuchungsgebiet. Im Denkmalschutz stehen wir vor einem Paradigmenwechsel. Im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat man angesichts der aktuellen Entwicklungen erkannt, dass man auch Besitzer*innen von denkmalgeschützten Gebäuden nicht mehr die Möglichkeit der Nutzung von Erneuerbaren Energien vorenthalten darf. Generalkonservator Prof. Dr.
Mathias Pfeil hat angekündigt, dass sich aus den von der Staatsregierung angestoßenen Änderungen im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) herauslesen lasse, dass jede*r Eigentümer*in eines Baudenkmals oder eines Gebäudes im Ensemblebereich „den

Anspruch habe, eine denkmalverträgliche Lösung zur Nutzung von Erneuerbaren Energien verwirklichen zu können“. Das BLfD werde dabei unterstützen und ggfs. fördern, aber die Entscheidungshoheit liege weiterhin in der Kommune. Wir gehen davon aus, dass auch viele Bürgerinnen und Bürger in der Schwabacher Altstadt hier die Chance erkennen, unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden und erwarten eine Vielzahl von Anträgen, bspw. zur Nutzung von Photovoltaik.

Aus diesem Grund beantragen wir ein KDK für Schwabach und sehen das aktuell laufende KDK in Wasserburg am Inn als beispielhaft an. Dort wurden, wenn auch unter anderen architektonischen und geologischen Voraussetzungen, Lösungen erarbeitet, wie eine möglichst klimaneutrale Versorgung der Häuser mit Strom und Wärme aussehen könnte. Es wurde analysiert, wie sich die Verbräuche und Lastgänge der einzelnen Häuser darstellen.
Im Ergebnis wurden beispielhaft Vorschläge erarbeitet, wie z.B. benachbarte Gebäude zu Einheiten zusammengefasst werden können, um sie klimaneutral und denkmalverträglich mit Energie zu versorgen.

Mit dem KDK und der Expertise des BLfD und seiner Beratungspartner sehen wir die Möglichkeit, den Charakter unseres Altstadtensembles zu erhalten und den Notwendigkeiten des Klimaschutzes und der Klimaneutralität Rechnung zu tragen. Es gilt insbesondere, neue Optionen der Energieerzeugung auf den Dächern zuzulassen – unter gleichzeitiger Bewahrung der Ästhetik unserer historisch gewachsenen Dachlandschaft.

Selbstverständlich ist uns bewusst, dass sich in Neubaugebieten oder auf Gewerbegebäuden wesentlich effektiver Erneuerbare Energien einsetzen lassen. Aber auch die Bewohner*innen unserer sensiblen denkmalgeschützten Altstadt möchten sich aktiv an der Energiewende beteiligen, notwendigerweise auch mit Blick auf den eigenen Geldbeutel. Diesen Prozess zu moderieren ist eine kommunale Aufgabe. Das KDK bildet hier eine hervorragende Möglichkeit, denn es bringt neutrale Fachleute zu uns, von deren Expertise und Erfahrung sowohl unsere Verwaltung als auch die Bürgerschaft profitieren.

Bis zum Start des KDK wird sicherlich auch der seit geraumer Zeit in Bearbeitung befindliche Solarkataster fertig gestellt sein. Damit ist eine wichtige Arbeitsgrundlage für das KDK bereits vorhanden.
Die Kosten für das KDK werden mit einem Satz von 60% gefördert. Für Modul 1 und 2 wurden uns in Vorgesprächen mit Verantwortlichen des BLfD ein Gesamtbetrag von ca. 100 T€ genannt. Der Kostenanteil der Stadt ist daher sehr überschaubar und könnte u.E. über Haushaltsreste gedeckt werden.

Es ist davon auszugehen, dass nach der Ratifizierung des BayDSchG (voraussichtlich frühestens im Spätherbst) in den Kommunen eine hohe Nachfrage nach Unterstützung durch das BLfD entsteht. Daher erscheint eine möglichst schnelle Umsetzung des Antrags wünschenswert, optimalerweise in der Sitzung des Planungs- und Bauauschusses am 20.09.2022 und, falls erforderlich, in der Sitzung des Stadtrats am 30.09.2022.

Mit freundlichen Grüßen
im Namen der Stadtratsfraktion B90/Die Grünen

Dr. Sabine Weigand MdL
Mitglied der Stadtratsfraktion, Sprecherin für Denkmalschutz der Grünen Landtagsfraktion
Bernhard Spachmüller
Mitglied im Bauausschuss, Fraktionsgeschäftsführer

Antrag im Original

Kategorie

Antrag der Grünen Fraktion | Grüne Forderungen | Stadtpolitik

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