Freihandel – Einfallstor für die Agro-Gentechnik

Ganz aktuell konnte Karin Holluba-Rau beim letzten Grünen Dialog die eben veröffentlichte Studie zu den Auswirkungen von CETA und TTIP auf die Agro-Gentech-Auswirkungen auf die EU-Regelungen erläutern. Ganz frisch aus der Druckerpresse kam die von der grünen Bundestagsfraktion in Auftrag gegebene Studie von dem Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie im Bereich der Landwirtschaft, die deutlich formuliert, welche Änderungen es im Lebensmittelbereich geben wird, wenn CETA und TTIP  beschlossen werden würden.
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Link zur Studie der Bundestagsfraktion 
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Erst kürzlich hat die EU-Kommission mit einer Onlinekonsultation feststellen müssen, dass 97% der Bürgerinnen in Europa Investitionsschutz und Schiedsgerichte ablehnen. Auch bei den Fragen um Agrogentechnik und Freihandel wäre vermutlich mit einer ebenso hohen Ablehnung zu rechnen. Denn was die Studie der Grünen aufzeigt, verbreitet alles andere als Zuversicht. 

Noch gibt es deutliche Unterschiede in der Gentechnik-Regelung zwischen der EU, Kanada und USA. Zum Beispiel das Vorsorgeprinzip, welches vorschreibt, dass alle gentechnikveränderten Organismen vor Inverkehrbringen auf Risiken geprüft werden müssen. Auf Grund dieses Vorsorgeprinzips müssen bei einer Freisetzung geeignete Vorsorgemaßnahmen wie Kennzeichnung, Monitoring, Maßnahmen gegen ungewollte Ausbreitung und Kontamination getroffen werden. In den USA, wo es keine Gentechgesetzgebung gibt, werden entsprechende Produkte nur von Fall zu Fall geprüft, also auch z.B. Gentechpflanzen, die Insektengifte produzieren. So ist es z.B. möglich, dass sich in den USA Superunkräuter mit gentechnisch veränderten Organismen ausbreiten, die sich kaum mehr beherrschen lassen, ergänzte Karin Holluba die wissenschaftlichen Ausführungen.

Mit der Verankerung dieses Vorsorgeprinzips  sowie den Maßnahmen zur Transparenz, die Rückverfolgbarkeit, die Kennzeichnung, die von der europ Zivigesellschaft nach jahrelangen Diskussionen erstritten wurden, basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und umfassenden Risikobewertungen. Im Gegensatz zu den USA, wo zum Beispiel keine Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Kontamination vorgesehen sind, es gibt somit keinen Schutz für eine gentechnikfreie Landwirtschaft. In den USA geht man davon aus, dass Produkte bis zum Beweis des Gegenteils als sicher anzusehen sind. Sollte es Probleme geben, gibt es umfangreiche Schadensersatz-  und Klagemöglichkeiten. Aber wer klagt schon, wer kann die finanziellen Risiken auf sich nehmen?

Bernhard Spachmüller erinnerte in diesem Zusammenhang, dass der augenblickliche Landwirtschaftsminister Christian Schmitt im Rahmend der TTIP-Verhandlungen einen Strichcode für Gentechprodukte forderte. Was bedeuten würde, dass wir zukünftig mit Strichcodelesegeräten zum Einkaufen gehen müßten, um zu wissen ob "gentech" drin ist, wenn nichts mehr draufstehen darf!

Gespannt sein darf man an dieser Stelle auf die Haltung der CSU, die ja bereits vor einigen Jahren auf Druck der Öffentliichkeit erklärt hatte, dass Bayern gentechnikfrei sein solle.

Europäische Standards im Bereich Gentechnik unter CETA und TTIP werden also nicht aufrechterhalten bleiben, geschweige weiter entwickelt werden können, das zeigt die  neue  Studie deutlich auf. Mit dem geplanten  Freihandelsabkommen wird das  Einfallstor für Agro-Gentechnik geöffnet. Wer diese Risiken verschweigt, täuscht bewusst die Öffentlichkeit.

Zusammenfassend: Die US-Konzerne scheuen eine klare Genfood-Kennzeichnung wie der Teufel das Weihwasser. Denn sie wissen genau, dass ihre Produkte in Europa niemand kauft, wenn Gentechnik im Klartext draufsteht. Schmidt, Merkel und Gabriel müssen unsere Standards massiv verteidigen und ausbauen, wie auch im Koalitionsvertrag versprochen, statt sie billigend in Kauf zu nehmen für  vermeintliche Marktchancen.

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