Anfrage zu Grünflächen im Stadtgebiet


Herrm Oberbürgermeister
Matthias Thürauf
Rathaus
91126 Schwabach

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im nächsten Umwelt- und Verkehrsausschuss mögen folgende Themen zur Diskussion gestellt werden:

  1. Berichterstattung über die ökologische Bewirtschaftung städtischer landwirtschaftlicher Flächen und Grünflächen

  2. Vorschläge der Verwaltung für verbessernde Maßnahmen im Bereich von Fassadengrün

    Begründung zu beiden Punkten:
    Im Rahmen des erfolgreichen Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ und der sich mittlerweile abzeichnenden Übernahme und Beschlussfassung durch den Landtag stellt sich die dringende Frage, welche ökologischen Kriterien derzeit für die Bewirtschaftung der verpachteten oder selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen sowie der städtischen Grünflächen gelten. Neben der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, hier insbesondere der Stadt Schwabach, ist vor allem die echte und wirksame ökologische Qualität der bestehenden und der künftigen Bewirtschaftung zu sehen und zu beurteilen. Bei der Beantwortung seitens der Verwaltung sollten zumindest folgende Themen berücksichtigt werden:
    • Flächenanzahl und -größe innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes, ggf Dokumentation durch eine Karte, differenziert nach Wiesen, Äckern, innerstädtische (zB straßenbegleitende) Grünflächen, sonstiges (zB Gewässer und Gewässerrandstreifen), auf die forstliche Beschreibung kann verzichtet werden.
    • Pachteinnahmen und Pächteranzahl
    • Bestehende ökologische Kriterien in den Pachtverträgen, den selbstbewirtschafteten Flächen, sowie bei den Grünflächen und sonstigen Flächen, derzeitige Überprüfung deren Einhaltung
    • Vorschläge zur kurz- und mittelfristigen Verbesserung. Als Grundlage hierfür soll mindestens der Standard gemäß Volksbegehren gelegt werden. Z.B. sollte die Wiederherstellung von blühreichen Wiesen bedacht werden. Ebenso sollten z.B. die Möglichkeiten von ökologisch wertvollen Fassadenbegrünungen in Schwabach umsetzungsreif dargestellt werden.
    • Maßnahmenumsetzungsplan: Wer macht was, wann und wie? Wer ist federführend zuständig?
    • Regelmäßige Berichterstattung im Fachausschuss



  3. Prüfung eines vollständigen Verbotes von Glyphosateinsatz, sowie von Neonikotinoiden und ähnlichem auf städtischen Flächen Sowie die Prüfung eines Verbotes im gesamten Stadtgebiet durch private, bäuerliche und gewerbliche Nutzer

    Begründung:
    Reine ökologische und landschaftspflegerische sowie bewirtschaftungsoptimierende Maßnahmen (siehe 1.) reichen unseres Erachtens nicht aus, um einen nachhaltigen, effizienten, positiven Beitrag zum Artenschutz zu leisten. Mindestens genauso wichtig ist ein kritischer Blick auf den Einsatz aller möglicher Insektizide, Pestizide, sogenannter „Pflanzenschutzmittel“ wie Glyphosat, Nikotinoide etc. Der Blick sollte sich hierbei nicht nur auf die Landwirtschaft richten, sondern genauso auf die private und sonstige gewerbliche Nutzung.
    Wichtig wäre neben der Prüfung eines generellen Verbotes (Überprüfbarkeit, Sanktionierung etc) in Schwabach für ALLE damit zwangsläufig, auch die Gartenfachmärkte zu bewegen, solche Gifte aus Ihrem Angebot zu nehmen.


  4. Berichterstattung über die feststellbare Entwicklung hin zu unökologischen, sogenannten „Steingärten“ bzw Steinwüsten in Schwabacher Siedlungen. Prüfung von Maßnahmen seitens der Verwaltung, um solche Steinwüsten in neu auszuweisenden Baugebieten bzw sowie in bereits bebauten Strukturen zu verhindern.

    Begründung:
    Die große Kritik an der zunehmenden „Versteinerung“ privater Gärten zum Zweck der Pflegevereinfachung ist aus Sicht der Antragsteller zutreffend. Es ist bekannt, welchen hohen ökologischen Wert Gärten haben, wenn eine möglichst vielfältige und naturnahe Bepflanzung mit möglichst autochthonem Pflanzmaterial, besteht. Es sollte bei der Berichterstattung seitens der Verwaltung unter anderem dargestellt werden, welche (z.B. rechtlichen/satzungsmäßigen und/oder aufklärenden) Möglichkeiten der Hinwirkung bei bestehenden Siedlungen bzw. künftiger Bebauung auf naturnahe Gärten bestehen.


  5. Berichterstattung über den Sachstand der Versorgung in Verwaltung, Schulen und Kindergärten in Schwabach mit regionalen und biologischen Lebensmitteln, Nennung eines Zeitraums bis zur Umsetzung einer möglichst 100%-Versorgung. 

    Begründung:
    Eine höchstmögliche Versorgung von Verwaltung, Schulen und Kindergärten mit regionalen und biologischen Lebensmitteln bringt eine klassische win- win- win- Situation hervor:
    • die betroffenen Personen verzehren künftig hochwertige Lebensmittel
    • Die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher biologischer Produkte kommt damit entschieden voran
    • Kurze Transportwege reduzieren Emissionen erheblich
    Die bayerische Staatsregierung denkt derzeit über eine verbindliche Quote von ad hoc 50% Versorgung staatlicher Einrichtungen mit Bio-Lebensmitteln nach. Aus unserer Sicht indes sollte ein vernünftiger und realistischer Umsetzungszeitraum für eine möglichst vollständig Bio-Versorgung in Schwabach gewählt werden.

Die Wiederherstellung Artenvielfalt und die ökologische Genesung der Umwelt und der Lebensmitteln zur Sicherung unserer aller Lebensgrundlagen ist aus unserer Überzeugung nicht nur ein bäuerliches Thema, sondern muss im gleichen Umfang auch von der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern, Orientierungsrahmen gebend, eingefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Göll, Karin Holluba-Rau
für die Fraktion B90/Die Grünen 

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