08.08.2007: Dringlichkeitsantrag zum Thema Umsiedlung der Firma Niehoff

An
Oberbürgermeister Hartwig Reimann

Anfrage vom 8. August 2007
Umsiedlung der Firma Niehoff Schwabach

Dringlichkeitsantrag zum Thema Umsiedlung der Firma Niehoff


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ich bitte um Behandlung von folgendem Antrag wegen seiner Dringlichkeit noch im Ferienausschuss

Zur städteplanerisch sinnvollen Umsiedlung der Firma Niehoff möge beschlossen werden:

Umgehend wird die Stadtverwaltung mit der Firma Gewerbepark Natur und Energie auf der ehemaligen Sondermüllfläche verhandeln, ob und zu welchen Bedingungen die Firma einem Verkauf ihrer Flächen auf dem ehemaligen Sondermüllgelände zustimmen würde. Gleichzeitig sollen Gespräche mit der Firma Niehoff geführt werden, inwieweit diese Fläche ihren Erwartungen entsprechen könnte.

Begründung:
Das zu erwerbende Gelände ist ca. 8 ha groß und eben und entspricht damit der Fläche, die von der Firma Niehoff benötigt wird. Die Fläche ist damit optimal geeignet für die Umsiedlung der Firma Niehoff

Es entsteht ein mehrfacher Nutzen:

  • Eine zukünftige Industriebrache am Stadtrand wird schnell, intensiv, zeitnah und flächenschonend genutzt werden können.
  • Keine weiteren Bau- oder Gartenmärkte könnten hier innenstadtrelevante Geschäfte gefährden.
  • Die landwirtschaftliche Fläche in Schaftnach bliebe für weitere landwirtschaftliche Nutzung erhalten, das Landschaftsschutzgebiet muss nicht zerstört und ersetzt werden.
  • Die Fläche wäre schnell zu erschließen, ohne dass naturschutzfachliche Belange greifen können und somit könnte keine längere Bauverzögerung für die Firma Niehoff entstehen.
  • Es wird kein Ausgleich nötig sein und somit keine zusätzlichen Kosten anfallen.
  • Es wird keinen Protest durch Anwohner geben.
  • Wegen der unsicheren Geschäftslage der Firma GNE besteht ein hohes Verkaufsinteresse. Diese hat vor einigen Jahren das Gelände im Zuge der Sondermüllauflösung gekauft. Bei dem aktuellen -erschlossenem- Quadratmeterpreis in Schaftnach würde bei gleichem Preis für die Firma ein entsprechender Gewinn entstehen, sodass diese sich aus dem nicht optimal laufenden Geschäft ohne Verlust zurückziehen könnte. Wenn die Fläche zur Neubebauung der Firma Niehoff abgeräumt werden muss, entstünden beträchtliche zusätzliche Kosten. Einen Teil der Altlastenentsorgung würde vermutlich von der GSB getragen, da dies im Vertrag fest geschrieben scheint.  


Vorteile für die Firma Niehoff:

  • Die erwartete Größe von 8 Hektar ist vorhanden.
  • Es werden keine hohen Kosten für Ausgleichsforderungen für die Firma entstehen, da kein bzw. kaum ein Ausgleich erforderlich sein wird.
  • Die Fläche ist sofort bebaubar, damit besteht sofort Planungssicherheit, das Vorhaben ist schnell umsetzbar, es handelt sich um einen attraktiven Standort hinsichtlich der Verkehrslage.
  • Er ist sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Kunden gut erreichbar, ohne dass weiterer Straßenausbau erforderlich wäre (z.B. auch mit Bus oder Fahrrad).
  • Die notwendige Infrastruktur Kanal, Wasser, Gas, Telekom, Straßen, Beleuchtung, Zufahrten usw. sind vorhanden, eine Straßenbefestigung für Schwertransporte ist nicht erforderlich.
  • Die Fläche ist eben, so wie die Firma erwartet, also wesentlich besser zu beplanen und zu bebauen als in Schaftnach.
  • Es können keine Verzögerungen eintreten durch eine evtl. notwendige FFH-Artenprüfung. (Fledermäuse, Spechte, usw.)
  • Es wird keine Nachbarschaftsprobleme, also auch keine Proteste geben werden, wie vermutlich in Schaftnach. Zum Vogelherd hin sollte das Verwaltungsgebäude angesiedelt werden, Richtung Rednitzhembach die Produktion.


Vorteile für die Schwabacher Bevölkerung:

  • Die Firma bleibt zum großen Teil auf Schwabacher Gebiet. Die Arbeitsplätze bleiben stadtnah erhalten.
  • Die Bevölkerung des Schwabacher Ostens würde nicht zusätzlich belastet.


Vorteile für die Stadt Schwabach selbst:

  • Die Stadt zeigt "Weitsicht" indem sie über Stadtgrenzen hinweg die sinnvolle Zusammenarbeit mit angrenzenden Gemeinden sucht, was zukünftig im Blick auf Ausgleichsflächen dringend erforderlich zu sein scheint.
  • Die notwendige Infrastruktur ist vorhanden, Kanal, Strom, Gas, Telekom, Straßenzufahrt ins Gelände, Beleuchtung, Fußweg, Radweg, die Strassen sind für den Schwerlastverkehr ausgelegt.
  • Es wird keine zusätzliche Buslinie für Schwabach erforderlich sein, es ist also kostensparend für die Stadt, auch hinsichtlich von Folgekosten
  • Die Fläche ist städteplanerisch sowohl für Schwabach als auch für die Fa. Niehoff optimal, es ist eine Industrie-Recyclingfläche ohne nennenswerte Altlasten.
  • Die Gewerbesteuer für die Firma Niehoff würde vermutlich niedriger ausfallen, da Hembach einen niedrigeren Gewerbesteuersatz hat. Mit den geringeren steuerlichen Belastungen könnte die Firma gebeten werden auch in Zukunft regelmäßig die Schwabacher Stiftung zu unterstützen, um so auch ihr Engagement für Schwabach zu zeigen.
  • Die Stadt Schwabach hält sich an ihre Abmachungen zum Klima- und Bodenbündnis und bleibt so glaubwürdig in ihrer Umweltpolitik.
  • Der Flächennutzungsplan kann hinsichtlich der Fläche in Schwarzach bei seiner Fortschreibung entsprechend gewürdigt werden und muss nicht unter Druck wertvolle landwirtschaftliche Flächen ohne ordentliche Stadtplanung für Industrieflächen opfern.


Bleibt der strittige Punkt Gewerbesteuer, die mit Rednitzhembach geteilt werden müsste, weil die Besitzverhältnisse dies erforderlich machen:
Die Zuweisung erfolgt wie vor kurzem bei der Grundsteuer neu festgelegt wurde: 52% R'hembach, 48% Schwabach, also etwa halb, halbe. Wegen der unterschiedlichen Umlagen muss R'hembach ca. 75% der Gewerbesteuer an den Freistaat bzw. an den Landkreis abführen, Schwabach dagegen nur etwa die Hälfte an den Bezirk bzw. den Freistaat. Dabei muss bedacht werden, dass Schwabach bei etwas weniger Gewerbesteuer eine höhere Schlüsselzuweisung erhält. Es müssen deshalb umgehend Zahlen auf den Tisch, ob unter diesen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung von Kosten für Infrastruktur und Folgekosten überhaupt mit einem Einnahmeverlust bei dieser Lösung für die Stadt zu rechnen ist. Schließlich darf die Stadt nach der Bay. Gemeindeordnung nichts "verschenken"

Daraus ergeben sich konkret folgende Fragen, um deren Beantwortung ich noch vor der Sitzung des Ferienausschusses bitte:

  • Wer zahlt die Kosten für den B-Plan?
  • Wer zahlt den Ausgleich in welcher Höhe?
  • Wer zahlt die verschiedenen Infrastrukturkosten?
  • Was kostet der Kanalanschluss laut Gebührenbeitragsatzung? (Verzichtet die Stadt auf die satzungsgemäßen Beiträge für Wasser oder Abwasser?)
  • Höhe der Grundsteuer und der Gewerbesteuer, Höhe der Gewerbesteuer bei Teilung mit Hembach, Veränderung der Schlüsselzuweisung?
  • Folgekosten z.B. Buslinie
  • Was ist mit dem Sondermüllgelände geplant?



Mit freundlichen Grüßen

Karin Holluba-Rau, Stadträtin Bündnis 90/Die Grünen
Pflegerin für Umwelt und Naturschutz

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