B-Plan S-112-12 "Regelsbacher Straße – Auf der Reit"

Frühzeitige Beteiligung als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz gem & 4 Abs 1 BauGB  am B-Plan S-112-12 für das Gebiet  "Regelsbacher Straße – Auf der Reit"


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bedanke mich für die Beteiligung am B-Plan S-112-12 "Regelsbacher Straße – Auf der Reit"

Dazu folgende Anregungen bzw Einwendungen:

Die Stadt Schwabach ist Mitglied beim europ. Bodenbündnis, und hat sich hiermit verpflichtet, sparsam mit Grund und Boden umzugehen. Auch die Hinweise der Bay. Regierung, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, muss in Diskussionen um Landverbrauch Beachtung finden. Diese Verpflichtung zum sparsamen Umgang mit Boden sollte dem rein wirtschaftlichem Denken der Stadt untergeordnet werden.

Der Druck auf Bauflächen in Großstadtnähe hat in den letzten Jahren, vor allem in den letzten Jahren seit der Banken- und der Energiekrise, nochmal deutlich zugenommen.
Die vielfältigen Landnutzungen vor Ort und weltweit, Land als Naturraum, Land als Erholungsraum, Land  zur Nahrungsmittelproduktion, Land zur Produktion von Viehfutter, Land für Energiepflanzen, Land für ökol. Ausgleich, Land für Bau- Gewerbe- und Straßenflächen, Land als Wasserschutzgebiet, Boden als Regenrück-haltung, Boden als CO2-Speicher, Land zur Gewinnung von Bodenschätzen, Boden als Klimaregulator und  Reinluftproduzent, sind in starke Konkorrenz getreten. Der Konkurrenzdruck nimmt mit der weltweit steigenden Bevölkerungszahl und den weiter steigenden Ansprüchen an vermeintlichen Wohlstandsvorstellungen zu. All das findet im Gesamtkontext bei Neuaussweisungen noch immer viel zu wenig Beachtung.

Im Weltargarbericht, dem IAASTD, von der Weltbank und den Landwirtschafts-organisatoren der Vereinten Nationen auf den Weg gebracht, ist die Aussage nachzulesen, dass die wichtigste globale Herausforderungen der Zukunft im Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft mit ihren vielfältigen Aufgaben über nachhaltige Landnutzung und der Produktion regionaler Lebensmittel bis hin zur Pflege von Landschaft und traditionellem und lokalem Wissen ist.

Diese Erkenntnisse müssen weltweit auf Länder und Landschaften runter gebrochen werden und im politischen Umfeld Beachtung finden.
Auch wenn Schwabach im urbanen Umfeld der Monopolregion Nürnberg/ Fürth/ Erlangen im Augenblick aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus vor allem an einer weiteren Stadtentwicklung mit Bevölkerungszuwachs und weiteren Gewerbe-gebietsausweisungen interessiert ist, darf die Einsicht in zukunftsfähige, nach-haltige landwirtschaftliche Entwicklungen jenseits von billiger Energie und noch immer relativ billiger Nahrungs-Rohstoffgewinnung auch in Städten wie Schwabach nicht vernachlässigt werden.
 
Der Bereich "Regelsbacher Straße – Auf der Reit" wird von heimischen Landwirten intensiv genutzt und auch gebraucht, wenn deren Landwirtschaft weiterhin einiger Maßen erfolgversprechend beibehalten werden soll. Landwirte, die dieses Gebeit bewirtschaften, versichern deutlich, dass sie, wenn ihre Landwirtschaft weiter Bestand haben soll, keine Landverluste mehr hinnehmen können.

Im Zeichen von weltweiten und regionalem Landgrabbing ist es nicht vertretbar, aktiven, regionalen  Landwirten ihre Arbeitsgrundlage zu entziehen, damit andere Menschen ihr Kapital in Boden anlegen können.

Bevor hier Land der Landwirtschaft entzogen wird, müssen deshalb den Landwirten hofnahe Ersatzflächen von der Stadt grantiert werden.

Die Erschließung der Fläche soll über ein Umlegungsverfahren geregelt werden. In Schwabach wurde dieses rechtliche Instrument bisher nur einmal und auch in diesem Fall gegen die Widerstand von Landwirten nicht besonders erfolgreich praktziert. Es hat Jahre gedauert und jede Menge amtliche Kraft gebunden. Der Erfolg einer Bebauung war bis heute nur für einen begrenzten Teil der Fäche möglich.
Damit hat sich bereits damals bewiesen, dass es sowohl finanziell als auch wegen des bürokratischen Arbeitsaufwandes unsinnig ist, gegen den Widerstand von praktizierenden Landwirten ein solches Verfahren durchzusetzen.

Eine Entwicklung des Gebietes westlich der Kaserne muss deshalb im gleich-berechtigtem, gemeinsamen Dialog von Stadt und den Landwirten auf den Weg gebracht werden.   

Die im Plangebiet vorhandene Gemüsegärtnerei mit regionaler Gemüsezucht ist für den Schwabacher Verbraucher, die Schwabacher Verbraucherin, ein städtebauliches Kleinod, das in anderen Städten mit Aktionen wie "urban gardening" erst wieder neu gedacht werden muss. Bei einer zukunftsfähigen, urbanen Stadtentwicklung finden überall solche Entwicklungen wieder besondere Beachtung. Deshalb braucht eine solche stadtnahe Produktionsstätte von regionalem Gemüse zum weiteren Bestand die besondere Wertschätzung der StadtbewohnerInnen und der Behörden. Es ist im weiteren Verfahren zu begründen, ob und warum überhaupt die Notwendigkeit besteht, die Gärtnerei in den B-Plan mit aufzunehmen.  

Aus rein naturschutzrelevanten Überlegungen ist zu bedenken, dass die große Bedeutung der Obst- und Walnussbäume im Geltungsbereich,  wie in der SAP aufgeführt, sowohl im Hinblick auf Sortenschutz als auch im Hinblick auf Fledermausquartiere Beachtung finden muss. Diese wertvollen  Bäume sollten mit ausreichend großen Baumscheiben als "zu erhalten" festgesetzt werden, nachdem sie nicht durch die Baumschutzverordnung geschützt sind.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf eine Überprüfung des Vorkommens der Knoblauchkröte verzichtet wird. Die Knoblauchskröte ist eine Rote-Listenart, die punktuell in unserem Schwabacher Lebensraum kaum mehr vorkommt und somit als absoluten Verlust an Artenvielfalt zu verzeichnen ist. Gerade deshalb muss intensiv und ernsthaft nachgeforscht werden, warum sie in diesem Bereich verschwunden ist und ob mit Ersatzlebensräumen durch  Ausgleichsmaßnahmen eine dauerhafte Neuansiedlung im angestammten Lebensraum der Knoblauchskröte möglich wird.

Die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die beplante Fläche sollen möglichst stadtnah und zeitnah definiert und umgesetzt werden. Dazu muss die Ausgleichsberechnung und Ausgleichsplanung möglichst umgehend erfolgen und den Entscheidungsgremien vorgelegt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Karin Holluba-Rau
Pflegerin für Umwelt und Naturschutz im Stadtrat

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