Bebauungsplan S-110-10 Gewerbepark West

Karin Holluba-Rau
Pflegerin für Umwelt und Naturschutz
Albersreuther Weg 17
91126 Schwabach                    

An das
Referat für Stadtplanung und Bauwesen                        
Amt 41
91126 Schwabach    

                        
Bebauungsplan S-110-10 Gewerbepark West
Frühzeitige Beteiligung als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz gem & 4 Abs .2 BauGB  

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bedanke mich für die Beteiligung als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz  am Bebauungsplan S-110-10 Gewerbepark West einschließlich der Aufforderung zur Äußerung auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung.

Folgende Überlegungen sind zu bedenken:

  • Laut § 1BayNatSchG Absatz 3 Punkt 1 ist zu beachten, dass Naturgüter, die sich nicht erneuern lassen, sparsam und schonend zu nutzen sind. Boden ist ein solches Gut. Wie wird dieses Gesetz gewährleistet?
  • Es muss definiert werden, ob sich die Mitgliedsschaft im europ. Bodenbündnis mit dem Versprechen, sparsam mit der knappen Resource Boden umzugehen, auf Grund der immensen Neuausweisung von Gewerbeflächen aufrecht erhalten läßt.
  • § 15 BayNatSchG ist festgeschrieben, dass vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur  und Landschaft zu unterlassen sind. Deshalb muss ein schlüssiger Nachweis für den Bedarf der Gewerbefläche geführt werden.
  • § 1 Absatz 4 heißt es zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur- und Landschaft, unter Punkt 1 dass Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren sind. Nachdem das Stadtgebiet von Schwabach relativ klein ist, keine Flurbereinigung stattgefunden hat, ist das Plangebiet noch von großer Natürlichkeit . Eine Zersiedelung wird mit dem Plangebiet stattfinden, eine Verunstaltung von Kulturlandschaft ebenfalls.  
  • Das Schutzgut Landschaftsbild wird entgültig und nicht rückholbar zerstört. Über die Bundesstraße 466 kann man sich heute noch der Stadt nähern und im Talraum die Schönheit und Eigenart der Außenansicht der Stadt Schwabach erkennen. Mit der Errichtung eines Gewerbegebietes an dieser Stelle wird der Fernblick auf die Schwabacher Silhouette samt dem Kirchturm der Schwabacher Stadtkirche zerstört.
  • Bei der Bebaung sollte die Topographie beachtet werden, indem die Bebauung entsprechend der natürlichen Topografie erfolgt. Die geplante Egalisierung und Terassierung der Hanglage belastet das Schutzgut Landschaftbild zusätzlich.
  • Das Plangebiet in westlicher Lage, waldnah, ist für die Frischluftentwicklung und das Kleinklima im Innenstadtgebiet klimarelevant. Die Auswirkungen sind zu prüfen. Es ist auch zu prüfen, ob Schadstoffemissionen aus dem Plangebiet die Innenstadt zukünftig belasten könnten.
  • Es sollten gleichzeitig mit der Konkretisierung der Planunterlagen die Ausgleichsmaßnahmen  geplant werden. Dabei ist vorrangig zu prüfen, ob für den  Ausgleich auch Maßnahmen zur Entsiegelung genutzt werden können, um möglichst zu vermeiden, dass weitere landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung genommen werden müssen.
  • Mit der Umweltprüfung muss auch detailliert geklärt werden in wieweit es grundwasserrelevante Auswirkungen geben könnte und zwar grundsätzlicher Art und im Blick auf benachbarte wechselfeuchte Gebiete. Es muss auch aufgezeigt werden, welche Auswirkungen zukünftig fehlende Regenmengen wegen versiegelter Flächen und deren Aufheizung auf Bodenentwicklung, Bodenstrukturen, Bodenregeneration, Artenvielfalt, Kleinklima haben werden. Die  Gefahr der Grundwasserbelastung durch produzierendes Gewerbe und die Gefahr des abfließenden Oberflächenwassers muss ausgeschlossen werden.
  • Das Gewerbegebiet sollte bevorzugt für zukunftsrelevante Firmen im dezentralen Energiesektor vorbehalten werden.
  • Die Beplanung der Fläche sollte so erfolgen, dass eine optimale Sonnenenergienutzung möglich ist.
  • Im B-Plan muß festgeschrieben werden, dass die Nutzung von regenerativer Energie und vor allem die Nutzung der Sonnenenergie Pflicht ist. Es ist zu prüfen, in wieweit nachhaltige Energietechniken in Verbundsystemen gemeinsam genutzt werden könnten. Bzw sollte auch geprüft werden, ob ein nachhaltiges, zukunftsfähiges Gesamtenergie-konzept erstellt werden kann.


Ich bitte um Beachtung meiner Anregungen.

Karin Holluba-Rau
Pflegerin für Umwelt und Naturschutz



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