Anfrage an den OB bzgl. Lagerung von Holzhackschnitzeln in Limbach

An den Oberbürgermeister der Stadt Schwabach
Herrn Matthias Thürauf
91126 Schwabach                         30.Januar 2011

Anfrage zur Entwicklung in Limbach, Holzhackschnitzellagerung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Thürauf

nachdem ich die Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht in Ansbach am 11.Januar 2011 zum Fall Holzhackschnitzellagerung in Limbach als Zuhörerin besucht habe, stellen sich mir verschiedene Fragen. Ich bitte um Klärung dieser Fragen möglichst in schriftlicher Form.

Das Heizen mit regionalen Holzhackschnitzeln wird von uns Grünen seit Jahren, bzw seit Jahrzehnten (1996 hab ich mich bereits intensiv für den Ausbau von Heizanlagen mit der Holzhackschnitzelliefergemeinschaft eingesetzt) sehr begrüßt. Trotzdem begleiten wir die Entwicklung kritisch.

Bereits im Jahr 2008 wurde von uns Grünen die Lagerung von Holzhackschnitzel in Wohnnähe mit einer Begehung und mit einer öffentlichen Anfrage thematisiert.

Mit dem Prozess in Ansbach haben sich nun erneut Fragen ergeben, um deren Beantwortung im Einzelnen wir bitten:

  • Im neuen FNP ist die Fläche auf Anregung von uns Grünen nördlich der Bebauung Limbach Altort als Grünstreifen definiert worden. Inwieweit kann nach dieser Entscheidung dieser Grünzug in einen (evtl. gewerblichen) Hackschnitzelholzlagerplatz umgewandelt werden?
  • Wer ist der Bauantragsteller, die Liefergemeinschaft (also auch die Stadt Schwabach als Mitglied der Liefergemeinschaft) oder Herr Eberlein persönlich?
  • Wenn an einer solch sensiblen Stelle Holzhackschnitzel gelagert werden dürfen, dann wäre für uns Grünen zur Meinungsbildung notwendig zu wissen, ob im Rahmen des Bauantrages eine Mengenbegrenzung im Bezug zu den im Besitz des Antragstellers befindlichen Waldflächen festgelegt wurde.
  • Ist die bei der damaligen Begehung und weiteren Gesprächen bemängelte Aufschüttung inzwischen genehmigt? Ist geklärt, welches Material verbaut wurde?
  • Welche Baumaßnahmen, Erdarbeiten sind bei der jetzigen Planung notwendig? Wieviel Fläche ist betroffen? Sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen? Wenn, welche?
  • Wie ist die direkte Zufahrt zum geplanten Holzhackschnitzellagerplatz an der Straße „Am Lindlein" geregelt? Bereits bei der Begehung vor 3 Jahren wurde die angedachte Zufahrt angezweifelt, da sie nicht gänzlich im Besitz des Planers ist. Um die Zufahrt zu ermöglichen, müssen mehrere Bäume gefällt werden, bei denen die Baumschutzverordnung greift. Die Baugenehmigung bezieht sich auf eine Zufahrtsbreite von 12 Metern die - aus unseren Kenntnissen der Begehung vor 3 Jahren - nicht im Besitz des Antragstellers ist. Haben hier Zukäufe stattgefunden bzw. ist ein weiteres Geh- und Fahrtrecht für eine erweiterte Zufahrt erteilt worden?
  • Muss im Falle einer Genehmigung nach dem Priviligierungsrecht für Landwirtschaft  die Lagerhaltung auf die eigene Produktion beschränkt sein bzw wieviel kann prozentual zugekauft werden? Welche Rolle spielt hier die Stadt Schwabach als Mitglied der Liefergemeinschaft?
  • Warum soll die Genehmigung auf fünf Jahr beschränkt sein? Wie soll eine Verlängerung nach fünf Jahren geregelt werden?
  • Der Stadtrat plant im neuen FNP hier langfristig große Bauflächen auszuweisen. Ein Holzhackschnitzellagerplatz wäre zu einer solchen Ausweisung kontraproduktiv. Wenn hier jetzt wirklich ein solcher größeren Ausmaßes geplant wird, warum wurde dann gegen den Wunsch der noch aktiven Bauern diese Flächen als Wohnbauflächen ausgewiesen?
  • Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
    Vor dem Verfahren wurde von Stadtseite nur mit Stadtrat Eberlein, dem Antragsteller (wer ist dieser), verhandelt und nicht mit den betroffenen Anwohnern, obwohl ausdrücklich darum gebeten wurde - so wurde vor Gericht ausgesagt.
    Bei einem solchen Vorgehen ist eine Vorteilnahme des Antragstellers (wer ist dieser), zu vermuten. Warum wurde der Bitte der Nachbarn um eine gemeinsame Begehung bzw um ein Gespräch von Ämterseite (Bauamt, Umweltamt) kein Gehör geschenkt?
    Vielleicht hätte so ein Prozess vermieden werden können. Selbst der Richter beklagte bei der Verhandlung deutliche Mängel von Seite der Stadt vor allem im Hinblick auf die Staub- und Lärmemission, die bereits im Vorfeld hätten geklärt werden können bzw müssen.
  • Hätten die vom Gericht bemängelten Gutachten nicht bereits bei Antragsstellung vom Antragsteller (wer ist dieser?) durch das Bauamt gefordert werden sollen, nachdem klar damit zu rechnen war, dass es wegen der zu erwartenden Emissionen im sensiblen Bereich von Pferdehaltung in landwirtschaftlichen Erwerbsbereich mit der Umstellung auf einen Vollerwerbsbetrieb zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen wird? Warum ist dies nicht geschehen?
  • Wer bezahlt jetzt die fehlenden Spezialgutachten, die von Seite des Gerichtes evtl noch eingefordert werden?
  • Wieso  konnte erst bei Gericht ein für die Beurteilung entscheidener Übertragungsfehler von 40m Abstandsfläche aufgedeckt werden? Damit war deutlich, dass ein Vorortaugenschein nie stattgefunden hat und man sich auf die vorgelegten Zahlen des Antragstellers(?) voll verlassen hat. Wie ist so ein Vorgehen erklärbar?
  • Inzwischen wird in der Öffentlichkeit diskutiert, dass ein neuer Standort für eine Holzhackschnitzellagerung weiter nördlich „am Weiherweg" eingerichtet werden soll. Liegt eine solche Planung vor? Welchen Größenumfang an Holzhackschnitzellagerung umfasst diese? Liegt dafür die Privilierung vor? Welche Baumaßnahmen werden erforderlich sein?
  • Der Größenumfang hat Einfluß auf die Menge des anfallenden Schwerverkehrs. Liegen Zahlen vor, mit wie vielen Lastwagen zu Hauptlieferzeiten täglich zu rechnen ist?
  • Wer wird für den Straßenunterhalt zuständig sein?
  • Welche Begegnungs- bzw Ausweichmöglichkeiten für die liefernden LKWs müssen im Altort Limbach geschaffen werden? Dies muß rechtzeitig geklärt sein, weil Ortsanwohner sich bereits jetzt über Belastungen von laufenden LKWs beschwert haben.
  • Welche Straße ist als Zufahrt vorgesehen: von der Autobahn kommend Fürther Straße, Limbacher Straße, Ortsdurchfahrt Limbach oder über die alte B2 kommend Fürther Straße, Hardenbergstraße, Limbacher Straße, Ortsdurchfahrt Limbach oder sogar die Straße durch Nasbach über die Lindenbachstraße evtl alle?
  • Sind gemeinsam mit dem  Antragsteller Alternativstandorte angedacht worden?


Mit freundlichen Grüßen
Karin Holluba-Rau, Stadträtin - Klaus Neunhoeffer, Fraktionsvorsitzender

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