Stellungnahme zum Flächennutzungsplan

Karin Holluba-Rau
Pflegerin für Umwelt und Naturschutz

Albersreuther Weg 17

91126 Schwabach
25. Juni 2010

 

Stadtplanungsamt
z.H.v. Baurätin Mahler

Albrecht-Achillesstraße 6-8
91126 Schwabach

 

vielen Dank für die erneute Beteiligung an der Neuaufstellung des FNP gem § 4a Aba 3 Satz 4 BauGB

Als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz nehme ich wie folgt Stellung:

Bauflächen Dietersdorf

Der Eingriff in den Südhang von Dietersdorf links der Straße nach Krottenbach ist aus Naturschutzgründen nicht zu vertreten. Es handelt sich um einen Eingriff in ein schon seit vielen Jahren definiertes LB. Die Fläche ist charakteristich durch die kleinräumige Garten- und Offenlandschaftsstruktur, die eine typische Abrundung eines Dorfes unserer fränkischen Landschaft darstellt. Diese Dorfränder sind reich an Struktur und damit reich an typischen Pflanzengesellschaften z.B. typische Wiesen- und Ackerrandstreifenblumen einschließlich der dazu gehörigen Fauna, wie Schmetterlinge z.B. Schwalbenschwanz, der auf der wilden Möhre zu finden ist und Vögel z.B. Neuntöter.

Durch eine Bebauung würde das typische Ortsbild stark beeinträchtigt.

Für die Zufahrt in das neu im FNP aufzunehmende Baugebiet ist der Ausbau eines hohlwegartigen, mit Hecken bestandenen Feldweges erforderlich. Auch dies bedeutet Natur und für das Orts- und Landschaftsbild als einen starken Eingriff.

Auch die Fläche rechts der Krottenbacher Straße beeinflußt das Ortsbild, weil es die Bebauung am höchsten Punkt der Steigung ermöglicht und somit von allen Seiten einsehbar ist. Der Acker selbst liegt erhöht über Straßenniveau und somit wird ein intensiver Eingriff in den Ackerrandstreifen erforderlich sein, was zusätzlich das Osrtbild an dieser Stelle intensiv verändern wird. Die Fläche sollte nur bei besonders großem Bedarf entwickelt werden.

Der Eingriff in diese Fläche ist weniger naturschutzrelevant, weil es sich um einen intensiv genutzen Acker handelt, allerdings mit einem breiten Ackerrandstreifen.

Die Fläche selbst liegt abseits der dichteren Bebauung und wird deshalb entsprechend hohe Infrastrukturkosten und deren Folgekosten wie Wasser, Kanal, Strom, Müll, Zufahrt, Telekomleitung usw. notwendig machen, die größtenteils von der Allgemeinheit zugunsten einzelner getragen werden müssen.

Um den Grüngürtel nördlich Dietersdorf zu schließen wurde eine Hangwiese mit Streuobstbeständen als Grünsteifen im FNP mit aufgenommen. Das ist zu begrüßen.

 

Bauflächen nördlich Lindenbachstraße – Limbach westlich der Bahn

Die Ausweisung von Bauflächen in dieser Größe sind nicht zu verantworten, angesichts von Demographie, Bevölkerungsentwicklung in Schwabach und in Deutschland und der Vermögensverteilung innerhalb der Bevölkerung.

Es ist allerdings poitiv zu bewerten, dass im Vergleich zu den ersten FNP-Vorlagen keine Mehrung von Bauland stattgefunden hat, sondern eine sinnvollere Verteilung.

Die Bauflächendarstellung auf der Flurnummer 275 ist deshalb gerade noch zu akzeptieren, wenn gleichzeitig ein Grünstreifen hinter den landwirtschaftlichen Betrieben definiert wird, der die dortigen landwirtschaftlichen Betriebe schützt und den flachen Talraum hinter den landwirtschaftlichen Gebäuden als Klimazone für Kaltluftabflüsse frei hält.

Trotzdem muß insgesamt besonders darauf hingewisen werden, dass hier eine riesige Wohnbaufläche ausgewiesen werden soll, die die Landwirtschaft im Ort Limbach langfristig gefährdet. Die Fläche wird nur mit einem immensen Aufwand an Infrastrukturmaßnahmen und Straßenbauten erschließbar sein und widerspricht auch so der Verpflichtung der Stadt beim europ. Bodenbündnis, sparsam mit Grund und Boden umzugehen.

 

Bauflächendarstellung östlich der Pommernstraße

ist so zu begrüßen

 

Ver- und Entsorgungsflächendarstellung an der Hirschenholzstraße

ist wie vorliegt, zu verantworten.

 

Bauflächendarstellung nördlich der Straße An der Autobahn

Die Flächen entlang der Straße an der Autobahn sollten auf keinem Fall in Wohnbauflächen umgewandelt werden. Dieser Grünstreifen sichert, dass die dahinterliegenden Bauflächen stadtnah und relativ zeitnah in Bauland umgewandelt werden können. Die Lärmemmission durch die Autobahn ist trotz geplanten Lämschutzwall, von dem nicht sicher ist, wann er wirklich kommt, in diesem Bereich noch immer so hoch, dass von einer Bebauung des angedachten Grünstreifens wegen der rechtlichen Emmisionsvorschriften und der Luftbelastungen durch Autoabgase unbedingt Abstand genommen werden muss.

Der Grünstreifen rechts und links der vorhandenen Gärten, vor den neu definierten Bauflächen, ist städtebaulich absolut wünschenswert. Der Ausgleich kann auf dem Grünstreifen erfolgen und schafft somit für die Bauwilligen zusätzliche Wohnqualität. Für den Ausgleich müssten keine landwirtschaftlichen Flächen irgendwo innerhalb oder außerhalb von Schwabach rekrutiert werden, der Nutzen des Ausgleichs käme unmittelbar den vom Verlust von Freiflächen betroffenen Menschen zu gute.

Auch von der Bebauung der Gartenflächen muß unbedingt Abstand genommen werden.

Die Flächen wurden um 1998 auf Wunsch von einigen Anwohnern ausschließlich als Gartenland gekauft, obwohl die Stadtverwaltung bereits damals wegen der Lärmemmission sogar von der Ausweisung von Gartenland abgeraten hatte, damit die Fläche als Grünfläche für die Allgemeinheit als Schutz gegen die Lärmemmsion zum enstprechenden Zeitpunkt hätte genutzt werden können. Die Entscheidung für Gärten fiel, entsprechend den Bürgerwünschen nur deshalb, weil der Erhalt von Gartenland genau von den Anwohnern garantiert wurden, die heute die Umwandlung in Bauland fordern. Die Anlieger, die damals keine Gärten gekauft hatten, also nicht an der Landverteilung partizipiert hatten, wären durch Ausweisung der Gärten in Bauland die absolut Benachteiligten.

Der Grüngürtel schützt nicht nur vor Lärmemmission vor der Autobahn, sondern grenzt städtebaulich die vorhandene Wohnbebauung auch akustisch und optisch gut von der mit Durchgangsverkehr belasteten Straße An der Autobahn ab.

Er bietet durch die Anlagen von naturnahen Gärten und Streuobstbeständen Entwicklungsmöglichkeiten für typisch stadtnahe Fauna und Flora und schafft zugleich für Hobbygärtner ideale Voraussetzungen für sinnvolle Freizeitbeschäftigung und Subsistenzwirtschaft.

 

Bauflächen südlich der Waldheimstraße

Für die Waldsiedlung Limbach ist Wald wichtigstes Charakertistikum. Wald soll überall dort, wo er erhalten und gesichert werden kann, auch erhalten bleiben. Deshalb muß bei einem Verzicht auf die Ausweisung von Gemeinbedarfsfläche die Waldfläche möglichst kompakt erhalten und für die Bevölkerung möglichst unkompliziert erreichbar bleiben. Die Bauflächen entlang der Waldheimstraße sollten deshalb möglichst klein gehalten werden. Ein unmittelbarer Zugang zur dahinter liegenden Waldflächen muss garantiert werden.

Die Waldfläche ist Naturerlebnisraum von besonderer Qualität für Kinder, Frischluftgarant für die Bewohner, Gestaltungselement dieses Ortsteils, und Vogelparadies für Kuckuck, Pirol usw. Auch deshalb muss hier unbedingt äußerst sparsam mit Grund und Boden umgegangen werden.

 

Meine Stellungnahme vom Oktober 2009 gilt weiterhin, weil viele dort aufgeführte Punkte im letzten Verfahren keine Berücksichtigung fanden z.B. Bevölkerungsentwicklung, Demographie, die Kritik an Anzahl und Größe der Baugebiete, usw.

 

Ich bitte um Beachtung meiner Anregungen

 

Mit freundlichen Grüßen

Karin Holluba-Rau
Pflegerin Für Umwelt und Naturschutz



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