Stellungnahme zur Ansiedlung der Lebenshilfe an der Berliner Straße

Karin Holluba-Rau
Pflegerin für Umwelt und Naturschutz der Stadt Schwabach
Albersreuther Weg 17
91126 Schwabach



An das
Referat für Stadtplanung und Bauwesen
Amt 41
91126 Schwabach

Teiländerung des FNP für das Gebiet „Schwabach-Ost, Bereich X“ östlich der Berliner Straße
(Standortverlegung Lebenshilfe Schwabach-Roth e.V.)
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bedanke mich für die Beteiligung als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz  an der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Schwabach-Ost, Bereich X östlich der Berliner Straße.

Als Pflegerin für Umwelt und Naturschutz möchte ich zur vorliegenden FNP-Änderung  folgende Einwendungen einbringen:

Zunächst gilt die am 27.09.08 abgegebene Stellungnahme weiterhin.

Zusätzlich sind noch folgende Einwendungen zu berücksichtigen:

  • Die zur Diskussion stehende Flächengröße ist anlässlich der Verpflichtung von Staats wegen, im Blick auf die knappe Ressource Boden weltweit und vor Ort,  sparsam mit Grund und Boden umzugehen, nachvollziehbar auf seine Nutzung hin darzustellen. Der Mangel an politischem Willen, mit Grund und Boden sparsam umzugehen  wird auch hier deutlich. Die von der Lebenshilfe als Bedarf angemeldete Fläche ist z.B. größer als der Altstandort der Firmen Niehoff oder Schmauser. Die Lebenshilfe ist dahingehend zu beraten, dass auch sie als wichtige soziale Einrichtung Vorbildfunktion im Umgang mit der knappen Ressouce Boden im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit zu erfüllen habe.
  • Der Standort mag nach den vorliegenden Beurteilungskriterien gute Verkehrserschließung, Kundenerreichbarkeit, Anschluss ÖPVN, kurze Entfernungen zu weiteren Standorten gerade noch begründbar sein, was Menschen mit Behinderung viel mehr brauchen ist Lebensnähe. Eine ethische und nicht nur eine monitäre oder verkehrliche Betrachtung ist dringend von Nöten. Alle benannten Standortvorteile wären auch in Stadtnähe erfüllt.
  • Nachdem mit einer naturschutzfachlichen Voruntersuchung des Umweltplanungsbüros Anuva aufgezeigt wurde, dass die damaligen, in der Umweltverträglichkeitsprüfung des Büros Grebe von 1991  kartierten 13d-Biotope, nicht mehr nachgewiesen werden können, ist von fachkundiger, neutraler Seite zu klären, ob sich dies auf ein Verschulden der Stadt, die ihren Ausgleichsauflagen von damals nicht nachgekommen ist, zurückführen lässt. Es ist zugleich zu klären, wie dies und in wessen Verantwortung dies passieren konnte.
  • Zugleich sind sofort Anordnungen zu treffen, dass die Pflege der naturschutzmäßig als besonders wertvoll benannten Restflächen im Süden und Osten entsprechend den Auflagen von damals nachhaltig und umgehend durchzuführen und zu kontrollieren sind!!! Sollte sich während weiterer  Standortprüfungen durch die UNB bzw durch das beauftragte Umweltbüro herausstellen, dass neue Maßnahmenpläne bzw Pflegepläne wegen der veränderten Umweltsituation erfoderlich sein sollten, muss dies umgehend erfolgen.
  • Bei Suche nach Standortalternativen wurden nur Alternativen geprüft, die entweder aus Sicht der Stadt  nicht geeignet waren oder wegen der Bewertung als Bau- oder Gewerbebauland als zu teuer betrachtet wurden. Der monitäte Aspekt darf bei der Standortsuche keine Rolle spielen.
  • Z.B. wurde eine entsprechend große Fläche an der Straße: „An der Autobahn!“ Richtung Lindenstraße bereits schon einmal als Standort für ein privates Altersheim zur Diskussion gestellt. Ein 10 000qm großes Areal ist sofort käuflich zu erwerben. Bei entsprechend unkomplizierter FNP-Änderung ist damit zu rechnen, dass weitere Flächen in Kürze ebenfalls käuflich erworben werden können. Der Ausgleich wäre minimal. Die Stadt nahe Fläche läge in zentraler Nähe zum jetzigen Standort und zu den vorhandenen Wohnheimen der Lebenshilfe.
    Die zur Zeit noch als Bauland vorgesehene Fläche wird auch bei weiterer Entwicklung der Stadt nicht notwendiger Weise  als Bauland gebraucht, weil im neuen FNP genug Bauflächen ausgewiesen sind, und der Baulandbedarf angesichts der demographischen Entwicklung  immens abnimmt, inzwischen auch angesichts der weltweiten Finanz- und Immobilienkrise.
  • Weitere Flächen, auch Altindustriestandorte, zum Beispiel die Flächen an der alten Rother Straße, ehemaliges Baywagelände sind deshalb  zu prüfen. Der Kaufpreis oder Privatinteressen dürfen dabei keine Rolle spielen.
  • Als weiterer Standort wäre die Fläche an der Flurstraße/Rennmühlweg zu prüfen. Dort wäre eine Bebauung seit Jahren dringend von Nöten, damit das dort vorhandene stets als ökologisch bedeutsame Fernwärmenetz endlich auch entsprechend sinnvoll ausgelastet wäre. Es ist bedauerlich, dass dies seit Jahren bei der Stadtentwicklung nicht berücksichtigt wurde.
  • Der erforderliche Ausgleichsbedarf ist Stadt nah zu suchen und umgehend aufzuzeigen. Der Ausgleich für die Ersatzaufforstung ist im Verdichtungsraum der Städteachse zu suchen und schnellstmöglich aufzuzeigen.
  • Sollte, aus welchen Gründen auch immer, die angedachte FNP-Änderung wirklich durchgeführt werden, muss diese an eine alleinige Bebauung durch die Lebenshlife gekoppelt sein.
    Bei einer Bebauung durch die Lebenshilfe, muss von einem Grünstreifen entlang der Berliner Straße Abstand genommen, damit der Eingriff in die naturschutzmäßig  noch wertvolleren südlich angrenzenden Flächen wenigstens um diesen Flächenumgriff  begrenzt werden kann.
    Die Fläche muss so nahe wie möglich an den schon bestehenden Industriestandort rangeschoben werden. Teilflächen davon wurden zwar vor kurzem noch schnell verkauft, noch aber ist eine größere Teifläche  frei, die bei der Planung der Lebenshilfe mit einbezogen werden könnte.


Ich bitte um Berücksichtigung der Einwände
Mit freundlichen Grüßen
Karin Holluba-Rau
Pflegerin für Umwelt und Naturschutz

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