Radtour der Grünen zu Ausgleichsflächen

“Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen …. die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können”, so heißt es im Bay Naturschutzgesetz. “Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen.”

Für viele Bürger und Bürgerinnen ist das eine schwer nachvollziehbare Gesetzesvorlage und ist zugleich besetzt mit dem Gedanken an Gummipharagraphen, die je nachdem für Hintertürchen genutzt werden könnten. Denn jedem ist bewußt, Zerstörungen von unverbauten Flächen können eigentlich nur ausgeglichen werden, wenn bereits bebaute Fläche wieder in Natur verwandelt wird.

Weil dies natürlich in der Regel nicht der Fall ist, fragen sich viele: “wie also funktioniert Ausgleich, wo doch in einer begrenzten Welt Flächen nicht vermehrbar sind.”
Wie also wird in Schwabach Bauen im Außenbereich ausgeglichen, wo gerade die Schwabacher als kreisfreie Stadt um die Begrenztheit ihrer eigenen Fläche wissen.

Um diesem so schwer nachvollziehbare, gesetzlich geregelte Thema draußen in der Natur auf die Spur zu kommen, machten sich die Grünen mit interessierten Bürgern und  Bürgerinnen und der Leiterin der unteren Naturschutzbehörde, Frau Monika Barm, zu Fuß und per Fahrad auf den Weg ins westliche Schwabach.

Erstes Ziel war eine Wiesenfläche südöstlich der Laubenhaid für ein Baugebiet in Unterreichenbach, bei dem beispielhaft die Ausgleichsregelung dargestellt werden konnte.

Laien standen zunächst sprachlos, denn für ihr Auge war die blühende Wiese ein Naturkleinod. Sie fragten sich, wie hier für die Zerstörung von Fläche durch Baunutzung Natur ausgeglichen werden könne. Aber genau dieses Beispiel macht deutlich, wie Ausgleich auf Grund der Gesetzesvorlagen erfolgt. Frau Barm erklärte, wie sowohl die Berechnung des erforderlichen Ausgleichs für die geplanten Bauflächen, als auch die Berechnung der entsprechenden Aufwertung auf den Ausgleichsflächen nach einem in der Städteachse einheitlichen Punktesystem erfolgt. Das Rechenergebnis lautet: der Minusbetrag der Bauflächen muss geeingeten Naturflächen durch naturverbesserende Maßnahmen zugute kommen.

Bei der Fläche, die gemeinsam ins Visier genommen wurde, wird das Entwicklungsziel, die Schaffung eines Waldmantels mit Saum als Lebensraum z.B. für Neuntöter und Zauneidechse und die Schaffung eines überwiegend Wasser führenden Tümpels für Amphibien wie Grasfrosch, Erdkröte und ggfs. Bergmolch sowie die Extensiverung einer Wiese verfolgt. In Maßnahmeplänen sind die einzelnen Herstellungs-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen z.B. der Mähtermin, klar definiert. Die Durchführung ist langfristig mittels Verträgen, Sicherheiten bzw. Grundbucheinträgen gesichert. Aus der ehemals intensiv landwirtschaftlich bewirtschafteten Wiesenfläche entsteht so eine naturschutzfachlich erheblich höherwertige Fläche.

Schön bei exaktem Hinsehen, schön auch, wenn  langfristig hier ein Rückzugsgebiet für entsprechende Fauna und Flora stattfindet.Trotzdem waren sich die Zuhörer einig, dass die Umwandlung eines Maisackers in ein Biotop als Ausgleich sinnvoller wäre. Dazu verdeutlichte Frau Barm, dass bei einem Ausgleich auf der Fläche eines Maisackers, die für den Ausgleich notwendige Punktzahl mit einem viel kleineren Flächenumgriff möglich ist.

Dass der behördlich angeordnete Ausgleich in Privatgärten nicht bzw schlecht funktioniert, wurde bei den Gärten am Wildbirnenviertel deulich. Dort hat der Ausgleich de facto nur spärlich stattgefunden, aber wer soll hier immer wieder kontrollieren und anmahnen, was eigentlich per Grünordnungsplan rechtlich festgeschreiben ist?

Beklagt wurde von Zuhörern, dass Ausgleich für Bauvorhaben auch außerhalb von Schwabach stattfindet, wie im Fall Lebenshilfe an der Berliner Straße in Untereschenbach, weil dann zwar die Natur was davon hat, aber die Schwabacher nicht unmittelbar davon profitieren können.

Almut Churavy, BN-Vorsitzende,  brachte die oft diskutierte  Einrichtung eines Ökokontos ins Gespräch. Damit wäre es möglich, Ausgleichsmaßnahmen bereits im Vorfeld und zusammenhängend durch die Stadt umzusetzen. Diese könnten dann Bauträgern als Serviceleistung angeboten und entsprechend abgerechnet werden.

Karin Holluba-Rau, Stadträtin und als solche Pflegerin für Umwelt und Naturschutz, zeigte  in diesem Zusammenhang auf, wie knapp weltweit und vor Ort inzwischen Flächen seien, sodass eine Flächenvorratshaltung für Bauwillige immer zu Lasten einer gewünschten bäuerlichen Landwirtschaft gingen, den Profit hätten Landbesitzer, die eigentlcih kein Interesse am Boden ansich hätten, sondern am Gewinn. Besonders in einer Stadt wie  Schwabach ohne Landkreis sei der Ausgleich auf eigenen Stadtflächen schwierig zu regeln.
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Das Thema Ausgleich, das wurde bei der Begehung deutlich, ist vor allem ein theoretisches. Er ist auch für den aufmerksamen Laien ein schwer nachvollziehbarer Naturschutz. Seine  Auswirkungen werden zwar punktuell für das wache Auge sichtbar, und ist für die Artenvielfalt von großem Gewinn. Aber am Grunddilemma, die knappe Ressource Boden zu bewahren und Notwendigkeit, das Naturumfeld als eigentlich schützenswertes Objekt zu erkennen, bleibt.

Ausgleich

Ausgleich
Fotos: Karin Holluba-Rau

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