Grüner Dialog: Gesetzliche Betreuungen

Die Schwabacher „GRÜNEN“ hatten beim letzten „Grünen Dialog“ Herbert Wehrer, Leiter der Betreuungsstelle der Stadt Schwabach zu Besuch, der als Referent für manch nachdenkliches Erstaunen zu diesem schwierigen und doch für jeden persönlich wichtigen Thema bei ZuhörerInnen sorgte.

Herbert Wehrer machte zunächst deutlich, dass die wichtigste Aufgabe nach dem BtBG, dem Betreuungsbehördengesetz für die Schwabacher Betreuungsstelle bzw. für die Betreuungsstelle beim Landratsamt Roth ist, das Betreuungsgericht beim Amtsgericht Schwabach zu unterstützen. Bei jedem Betreuungsverfahren muss vorab geprüft werden,  ob die Betreuung wirklich erforderlich ist, ob der Bewerber auch für die ehrenamtliche Betreuung geeignet ist oder ob eben ein entsprechend bestellter Berufsbetreuer vorgeschlagen werden muss. So muss sich Herbert Wehrer mit ca. 180 Einzelschicksalen auseinandersetzen.

Deutlich ist an den bundesweit steigenden Fallzahlen – 340.000 Verfahren jährlich - zu erkennen, dass aufgrund der demographischen Entwicklung und dem Anstieg von psychischen Erkrankungen auch in Schwabach mit einer weiteren Zunahme zu rechnen ist.

Die Zahl der Betroffenen bundesweit stimme auch mit der Bewohnerzahl in den Schwabacher Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen überein, so Herbert Wehrer. Wichtig sei ihm dabei, dass der Mensch im Mittelpunkt stehe mit dem Ziel, ihm individuell und gut zu helfen. Die Grüne Bezirksrätin Birgit Raab zeigte auf, dass: „Der Bezirk Mittelfranken als Sozialparlament eine wichtige Schnittstelle zwischen der kommunalen Betreuungsstelle und der daraus folgenden Sozialhilfe wie zum Beispiel bei einer Unterbringung im betreuten Wohnen, Tagespflege für Demenzkranke oder bei der Durchführung eines Drogen- oder Alkoholentzugs ist.“

Im Großraum ist in Nürnberg das ServiceZentrum des Bezirks Mittelfranken in der Wallensteinstr. 61-63 dafür eine kompetente Beratungs- und Informationsstelle.

Angelika Majchrzak-Rummel von den Grünen war es vor allem wichtig, ein Bewusstsein zu entwickeln, wie schnell ein Betreuungsverfahren in Bewegung kommen kann. Stellt der behandelnde Arzt fest, dass ein Bürger, eine Bürgerin, das Einverständnis zu einem lebenswichtigen ärztlichen Eingriff nicht erteilen kann oder der Patient (z. B. aufgrund von Demenz) die Bedeutung seiner Einwilligung zum ärztlichen Eingriff nicht erkennen kann, kann auch ein Krankenhaus einen Antrag an das Betreuungsgericht stellen. Innerhalb weniger Stunden könnte im Akutfall ein Berufsbetreuer bestellt werden, der dann das Einverständnis zum ärztlichen Eingriff erteilen kann. Insoweit entscheidet ein Fremder möglicher Weise über Leben und Tod. Allein durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sei dies zu vermeiden.

Vorrangig werden in der Regel allerdings Angehörige als ehrenamtliche Betreuer bestellt.

Bei der Zunahme von Singles und Menschen, deren Verwandtschaft räumlich weit entfernt lebt und arbeitet, muss heutzutage immer häufiger ein Berufsbetreuer benannt werden. Für Berufsbetreuer gibt es außer einer Schufa-Auskunft und ein Führungszeugnis keine gesetzlich nachzuweisende Qualifikation. Bei seiner Vorschlagswahl muss sich Herbert Wehrer daher auf sein persönliches Gespür verlassen.

Die Betreuungsstelle in Schwabach berät und unterstützt nach den Vorschriften des BtBG bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Betreuer oder die Bevollmächtigten. Herbert Wehrer betonte, dass er ebenfalls für die Beratung zur Vermeidung von Betreuungsverfahren jederzeit zur Verfügung steht. Er sei auch behilflich bei der Suche nach alternativen Hilfeleistungen und dürfe Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen.

Die Schwabacher GRÜNEN bedauerten, dass die Arbeit der Betreuungsstelle als Beratungsstelle viel zu wenig bekannt sei. Selbst über die Notwendigkeit von Betreuungen bei Akutfällen, z.B. bei Unfall, dem plötzlichen Eintritt schwerer Erkrankungen, oder bei Demenz im Alter wissen nur wenige Menschen genau Bescheid, obwohl alle sehr schnell betroffen sein könnten. Die Schwabacher Betreuungsstelle ist im Sozialrathaus, Bahnhofstraße 6 in Schwabach, zu finden oder telefonisch unter der Nummer 860-266 zu erreichen.

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